Taxi-, Mietwagen- und Busgenehmigung (Konzession)
Beschreibung
Der Betrieb eines Taxi-, Mietwagen- oder Busunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf einer Genehmigung (Konzession).
- Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung (Konzession) kann beim Verkehrsüberwachungsamt (Verkehrsabteilung - Fahrerlaubnisbehörde) gestellt werden.
- Das Gewerbe ist beim Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport anzumelden.
Bei dieser unternehmerischen Tätigkeit sind folgende Verkehrsformen zulässig und zu unterscheiden:
- Verkehr mit Taxen ( § 47 Personenbeförderungsgesetz - PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.
Es gilt die jeweilige Taxi- und Taxitarifordnung.
- Verkehr mit Mietwagen (§ 49 Abs.4 PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.
- Verkehr mit Mietomnibussen (§ 49 Abs.1 PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.
- Ausflugsfahrten (§48 Abs.1 PBefG.) sind Fahrten, die der Unternehmer mit Kraftomnibussen oder Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt.
- Ferienziel-Reisen (§48 Abs.2 PBefG.) sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer mit Kraftomnibussen oder Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.
Bitte beachten Sie:
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxis, Mietwagens oder Kraftomnibusses gerecht werden.
Diese sind bei der Kfz-Zulassungsstelle mit dem Zusatz; Taxi oder Mietwagen oder Mietomnibus/Kraftomnibus zuzulassen.
Beantragung
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- schriftlicher Antrag mit Anlagen (Formulare am Ende dieser Seite)
Voraussetzungen
Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Gebiet der Stadt Mainz gründen wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein:
- Der Betriebssitz muss in Mainz sein
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (gilt nur bei Taxenkonzession)
- die persönliche Zuverlässigkeit wird durch diverse Bescheinigungen und Bestätigungen nachgewiesen (siehe Rubrik Unterlagen)
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss durch eine Bilanz (Jahresabschluss), eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine Vermögensübersicht nachgewiesen werden
- die fachliche Eignung wird nach Ablegen einer entsprechenden Unternehmerprüfung bei der Industrie und Handelskammer durch Ausstellung eines Zeugnisses nachgewiesen
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Weiterhin ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Maske des Standards KN 95, N 95 oder FFP2 zwingend notwendig!
>> Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 15 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass aufgrund der Dauer für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen genommen werden können.
Zusätzlicher Service - Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Becker | +49 6131 12-2419 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Frau Muth | +49 6131 12-3151 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Unterlagen
Bei Beantragung einer Taxi- oder Mietwagengenehmigung (Konzession):
- Formeller Antrag (Formulare am Ende dieser Seite)
- In den Fällen einer Geschäftsübernahme - Vorlage eines Kaufvertrages / Pachtvertrages
- Personalausweis im Original sowie eine Kopie (Vorder- und Rückseite)
- Nachweis über die fachliche Eignung (Sach- und Fachkundeprüfung) durch Bescheinigung Industrie- und Handelskammer
- Arbeitsvertrag für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberater);nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV nicht älter als 1 Jahr
- mindestens 2.250 Euro
- für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 1.250 Euro - Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitserklärung (jeweils nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung, sofern Sie eigene Beschäftigte haben (auch Minijobs)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz in Bonn ( bei der Meldebehörde zu beantragen)
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
- für den/die Inhaber/in (bei Handelsgesellschaften für die Gesellschafter)
- für den/die Geschäftsführer/in
Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. - Fahrzeugaufstellung
- letzte HU Berichte für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
- aktueller Eichprüfbericht vom Landesamt für Mess- und Eichwesen für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
- Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH
- Gesellschafterliste
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführervertrag
- Bei einem Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung durch eine GmbH
- Bei Änderungen der Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag Geschäftsführervertrag ist die aktuelle Ausfertigung beizufügen.
- Auskunftseinholung durch Behörde
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Die Genehmigungsbehörde behält sich die Vorlage weiterer Unterlagen nach § 12 Abs. 3 PBefG vor!
Bei Beantragung einer Busgenehmigung (Konzession) KOM
- Formeller Antrag (Formulare am Ende dieser Seite)
- Personalausweis im Original sowie eine Kopie (Vorder- und Rückseite)
- Nachweis über die fachliche Eignung (Sach- und Fachkundeprüfung) durch Bescheinigung Industrie- und Handelskammer
- Arbeitsvertrag sofern externe/r Verkehrsleiter/in
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (siehe Anlage 1) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV) des durch einen Rechnungsprüfer/in bzw. akkreditierter Person geprüften Jahresabschluss (alternativ Bankbürgschaft oder Versicherung mit Berufshaftpflichtversicherung) mit einem Eigenkapital-/Reservenachweis von
- mindestens 9.000 Euro
- für jeden weiteren Bus im gleichen Verfahren 5.000,00 Euro - Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitserklärung (jeweils nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung, sofern Sie eigene Beschäftigte haben (auch Minijobs)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz in Bonn ( bei der Meldebehörde zu beantragen)
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
- für den/die Inhaber/in (bei Handelsgesellschaften für die Gesellschafter)
- für den/die Verkehrsleiter/in
Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. - Fahrzeugaufstellung (siehe Anlage 1 des Antrags)
- Prüfbücher für die Kraftomnibusse, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
- letzte HU Berichte für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für die KOM/Pkw die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
- Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH
- Gesellschafterliste
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführervertrag
- Bei einem Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung durch eine GmbH
- Bei Änderungen der Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag Geschäftsführervertrag ist die aktuelle Ausfertigung beizufügen.
- Auskunftseinholung durch Behörde
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Die Genehmigungsbehörde behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nach § 12 Abs. 3 PBefG anzufordern!
Gebühren
Taxigenehmigung (Konzession)
- Erteilung einer Konzession: 150 Euro
- jede weitere in dem gleichen Verfahren: 40 Euro
Mietwagengenehmigung (Konzession)
- Erteilung einer Konzession: 60 Euro
- jede weitere in dem gleichen Verfahren: 30 Euro
Busgenehmigung (Konzession)
- Erteilung einer Konzession: 150 Euro
- jeder weitere Bus in dem gleichen Verfahren: 60 Euro
Zusätzlich Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahtbundesamt: 3,30 Euro/pro Person
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Personenbeförderungszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugVO)
- Freistellungsverordnung (FrVO)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
- Richtsatzkatalog
- Taxiordnung der Landeshauptstadt Mainz
- Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Kraftdroschken in der Landeshauptstadt Mainz (Kraftdroschkentarif)
Formulare
- Taxi/Mietwagen/Bus, Erteilung und/oder Erweiterung einer Genehmigung, Antrag
- Taxi und/oder Mietwagen, Anlage 1: Fahrzeugliste
- Taxi und/oder Mietwagen, Anlage 2: Angaben zu Beschäftigten
- Taxi, Mietwagen, Bus - Vermögensübersicht für Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Mietwagen, Bus - Eigenkapitalbescheinigung für Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Antrag auf Übertragung_Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Antrag auf vorübergehende Entbindung von der Betriebspflicht
- Mietwagen, Antrag auf Befreiung eines Wegstreckenzählers/Alarmanlage
Ortsrecht
- Taxiordnung der Landeshauptstadt Mainz
- Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Kraftdroschken in Mainz vom 05.05.1987 in der Fassung vom 27.01.2015
- Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Kraftdroschken in der Landeshauptstadt Mainz Kraftdroschkentarif vom 05.05.1987 in der Fassung vom 10.08.2021
Formulare
- Taxi, Mietwagen, Bus - Informationen zur finanziellen Leistungsfähigkeit bei Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Mietwagen, Bus - Auszug aus der Verordnung (EG) 10712009 - Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Mietwagen, Bus - Informationen zu Geschäftsführer/in bei Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Funktionsfähigkeitsgutachten gem. §13 Abs. 4 PBefG