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Taxi-, Mietwagen- und Busgenehmigung (Konzession) 

Beschreibung

Der Betrieb eines Taxi-, Mietwagen- oder Busunternehmens zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr bedarf einer Genehmigung (Konzession).

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung beim Verkehrsüberwachungsamt (Verkehrsabteilung - Fahrerlaubnisbehörde) stellen. Die Anmeldung des Gewerbes nehmen Sie beim Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport vor.

Bei dieser unternehmerischen Tätigkeit sind folgende Verkehrsformen zulässig und zu unterscheiden:

  • Verkehr mit Taxen (§ 47 Personenbeförderungsgesetz - PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer/die Unternehmerin an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er/sie Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.  
    Es gilt die jeweilige Taxi- und Taxitarifordnung.
  • Verkehr mit Mietwagen (§ 49 Abs.4 PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer/die Unternehmerin Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter/die Mieterin bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.
  • Verkehr mit Mietomnibussen (§ 49 Abs.1 PBefG) ist die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer/die Unternehmerin Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter/die Mieterin bestimmt. Die Teilnehmenden müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.
  • Ausflugsfahrten (§48 Abs.1 PBefG) sind Fahrten, die der Unternehmer/die Unternehmerin mit Kraftomnibussen oder Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmenden gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt.
  • Ferienziel-Reisen (§48 Abs.2 PBefG) sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer/die Unternehmerin mit Kraftomnibussen oder Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.

Bitte beachten Sie:
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxis, Mietwagens oder Kraftomnibusses gerecht werden.
Diese sind bei der Kfz-Zulassungsstelle mit dem Zusatz; Taxi oder Mietwagen oder Mietomnibus/Kraftomnibus zuzulassen.

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • schriftlicher Antrag mit Anlagen, bitte nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Formulare

Voraussetzungen

Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Gebiet der Landeshauptstadt Mainz gründen wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein:

  • Der Betriebssitz muss in Mainz sein
  • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (gilt nur bei Taxenkonzession)
  • die persönliche Zuverlässigkeit weisen Sie durch diverse Bescheinigungen und Bestätigungen nach
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit müssen Sie durch eine Bilanz (Jahresabschluss), eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine Vermögensübersicht nachweisen
  • die fachliche Eignung weisen Sie nach Ablegen einer entsprechenden Unternehmerprüfung bei der Industrie und Handelskammer durch Ausstellung eines Zeugnisses nach

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

Bei Beantragung einer Taxi- oder Mietwagengenehmigung (Konzession):

  • Formeller Antrag - bitte nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Formulare
  • In den Fällen einer Geschäftsübernahme - Vorlage eines Kaufvertrages / Pachtvertrages
  • Personalausweis im Original sowie eine Kopie (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis über die fachliche Eignung (Sach- und Fachkundeprüfung) durch Bescheinigung Industrie- und Handelskammer
  • Arbeitsvertrag für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
    Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV nicht älter als ein Jahr
    - mindestens 2.250 Euro
    - für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 1.250 Euro
  • Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitserklärung (jeweils nicht älter als drei Monate)
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung, sofern Sie eigene Beschäftigte haben (auch Minijobs)
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz in Bonn (bei der Meldebehörde zu beantragen)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
    - für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    - für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
    Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Fahrzeugaufstellung
  • letzte HU Berichte für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
  • aktueller Eichprüfbericht vom Landesamt für Mess- und Eichwesen für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind

Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH

  • Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag

Bei einem Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung durch eine GmbH
Bei Änderungen der Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag Geschäftsführervertrag ist die aktuelle Ausfertigung beizufügen.

Auskunftseinholung durch Behörde

  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit   

Die Genehmigungsbehörde behält sich die Vorlage weiterer Unterlagen nach § 12 Abs. 3 PBefG vor!

Bei Beantragung einer Busgenehmigung (Konzession) KOM

  • Formeller Antrag, bitte nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Formulare
  • Personalausweis im Original sowie eine Kopie (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis über die fachliche Eignung (Sach- und Fachkundeprüfung) durch Bescheinigung Industrie- und Handelskammer
  • Arbeitsvertrag sofern externe Verkehrsleitung
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (siehe Anlage 1) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV) des durch einen Rechnungsprüfer/eine Rechnungsprüferin bzw. akkreditierte Person geprüften Jahresabschluss (alternativ Bankbürgschaft oder Versicherung mit Berufshaftpflichtversicherung) mit einem Eigenkapital-/Reservenachweis von
    - mindestens 9.000 Euro
    - für jeden weiteren Bus im gleichen Verfahren 5.000 Euro
  • Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitserklärung (jeweils nicht älter als drei Monate)
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung, sofern Sie eigene Beschäftigte haben (auch Minijobs)
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz in Bonn (bei der Meldebehörde zu beantragen)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
    - für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    - für die  Verkehrsleitung
    Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Fahrzeugaufstellung (siehe Anlage 1 des Antrags)
  • Prüfbücher für die Kraftomnibusse, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
  • letzte HU Berichte für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für die KOM/Pkw die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind

Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH

  • Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag

Bei einem Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung durch eine GmbH
Bei Änderungen der Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag Geschäftsführervertrag ist die aktuelle Ausfertigung beizufügen.

Auskunftseinholung durch Behörde

  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit   

Die Genehmigungsbehörde behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nach § 12 Abs. 3 PBefG anzufordern!

Gebühren

Taxigenehmigung (Konzession)

  • Erteilung einer Konzession: 150 Euro
  • jede weitere in dem gleichen Verfahren: 40 Euro

Mietwagengenehmigung (Konzession)

  • Erteilung einer Konzession: 60 Euro 
  • jede weitere in dem gleichen Verfahren: 30 Euro

Busgenehmigung (Konzession)

  • Erteilung einer Konzession:  150 Euro
  • jeder weitere Bus in dem gleichen Verfahren:  60 Euro

Zusätzlich Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahtbundesamt: 3,30 Euro/pro Person

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Personenbeförderungszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugVO)
  • Freistellungsverordnung (FrVO)
  • Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
  • Richtsatzkatalog
  • Taxiordnung der Landeshauptstadt Mainz
  • Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Kraftdroschken in der Landeshauptstadt Mainz (Kraftdroschkentarif)