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KFZ: Namensänderung in den Fahrzeugpapieren beantragen 

Beschreibung

Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Eheschließung, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde mitteilen und die Fahrzeugpapiere ändern lassen.

Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren auch in Kombination mit Anschriftenänderungen können ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgenommen werden. In diesem Fall muss der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II auf Ihren neuen Namen und Ihre neue Anschrift geändert werden. Bei Vorlage der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und -brief) ist eine Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie: War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Mainz zugelassen werden, dann handelt es sich um eine Umschreibung des Fahrzeuges.

Beantragung

  • persönliche Vorsprache
  • Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich

Vorsprache

Nur mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten, nutzen Sie dafür die Online-Terminvereinbarung.

Voraussetzungen

  • Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
    - Bei Namensänderung mit Auswirkung auf die Rechtsform, handelt es sich nicht mehr um eine Namensänderung im Sinne dieser Dienstleistung, sondern um eine Umschreibung des Fahrzeuges.
  • ggf. Umzug innerhalb von Mainz
  • gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug liegt vor

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • gültiger und geänderter Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original - sofern noch kein geänderter Ausweis vorliegt, genügt die Quittung über die Beantragung sowie Nachweis über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge zusätzlich

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil

Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

für im Handelsregister eingetragene Firmen

  • Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als drei Jahre)
  • Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

für Vereine (e.V.)

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollmacht vertretenden Person bzw. Personen mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
  • Ausweis aller Gesellschafter:innen

Gebühren

Standardgebühr für Namensänderung mit und ohne Adressänderung: 15,50 Euro

Zusatzgebühren, sofern erforderlich:

  • alte Zulassungsbescheinigung Teil II: 12,30 Euro
  • Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an Leasinggeber oder Bank: 10,20 Euro
  • Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II): 5,10 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

  • § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

  • Sofern das Fahrzeug finanziert oder geleast ist, befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II gewöhnlich bei der Bank oder dem Leasinggeber.
  • In diesem Fall muss der/die Halter/in die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsbehörde zur erforderlichen Änderung veranlassen.