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Blumenfeld am Leichhof
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Vogelschlag an Glas vermeiden

Vogelkollisionen an Glasscheiben sind eine der Hauptursachen für den unnatürlichen Tod von Vögeln im Siedlungsraum, der weltweit stetig zunimmt. Durch einfache Maßnahmen lassen sich die Gefahren jedoch signifikant verringern.

Ein plötzlicher, dumpfer Schlag gegen die Scheibe – ein Vogel ist dagegen geflogen, liegt benommen am Boden, ist schwer verletzt oder hat den Anprall erst gar nicht überlebt. Oft werden Vogelopfer an Glasscheiben oder an spiegelnden Flächen nicht bemerkt, weil Katzen, Marder und Co. die verunglückten Tiere rasch auffinden, verletzte Tiere noch gewisse Strecken zurücklegen oder verwaiste Küken oder Gelege lautlos im Nest verenden. Der Abdruck des Gefieders auf den Scheiben verschwindet dann mit dem nächsten Fensterputz.

Das Problem: Glas ist durchsichtig und reflektiert oft die Umgebung und die Natur. In beiden Fällen kann dies von Vögeln nicht als Hindernis wahrgenommen werden. Bei reflektierenden Scheiben sehen Vögel zum Beispiel den spiegelnden Himmel, Bäume oder Sträucher und kollidieren mit der für sie unsichtbaren Scheibe.

Besonders hohe Gefahrenquellen sind Gebäude mit großen oder weitestgehend zusammenhängenden Fensterfronten, Durchsichtsituationen, Übereckverglasungen, spiegelnde Fassaden oder nächtliche Innenbeleuchtung. Auch freistehende Glaswände (Wind-, Wetter- oder Schallschutz) sind hier zu nennen.

In Ortsrandlagen, durchgrünten Siedlungsgebieten beziehungsweise Glas in der Nähe von Gehölzen ist darüber hinaus mit einem erhöhten Vogelflug zu rechnen, der das Vogelschlagrisiko auch bei kleineren Fenstergrößen signifikant erhöhen kann.

Die Lösung: Scheiben können vogelfreundlich gemacht werden!

Am einfachsten ist der Verzicht auf zu viel Glas. Wo Glas jedoch nötig ist, sollten mattierte, gefärbte, bedruckte oder strukturierte Scheiben beziehungsweise nachträglich aufgeklebte, sichtbare Folienmuster verwendet werden. Dauerhaft geschlossene Jalousien, Vorhänge oder vergleichbare vorgelagerte Gestaltungselemente können ebenso Abhilfe bringen, solange diese geschlossen sind. Licht sollte immer intelligent eingesetzt und insbesondere zu den Vogelzugzeiten an und in Gebäuden abgedunkelt und nachts abgeschaltet werden.

Dies ist für den Menschen kaum, für Vögel aber gut wahrnehmbar!

Der bekannte Aufkleber mit der Greifvogel-Silhouette funktioniert nachgewiesener Maßen nicht. Er zeigt lediglich die Orte, an denen es Probleme mit Vogelschlag an Glas gibt!

Ausschlaggebend für den Wirkungsgrad von Maßnahmen sind stets Abstände, Deckungsgrad, Kontrast und der Außenreflektionsgrad von Scheiben beziehungsweise spiegelnden Flächen.

Nachgewiesene Maßnahmen, die wirkungsvoll sind

Ein möglichst geringer Außenreflektionsgrad der Flächen von maximal 7 bis 12 Prozent

Je nach Scheibengröße, Durchsichtsituationen oder Übereckverglasung sind weitere Maßnahmen erforderlich:

  • nicht durchsichtige Glaselemente (mattierte, eingefärbte, sandgestrahlte oder mittels Siebdruck oder Folien erkennbare Flächen beziehungsweise fest vorgelagerte Konstruktionen)
  • Querstreifen, mindestens 3 Millimeter dick in einem Abstand von 5 Zentimeter;
  • Längsstreifen, mindestens 5 Millimeter dick in einem Abstand von 10 Zentimeter;
  • Punkte, Durchm. mindestens 12 Millimeter, Mittelpunktabstand maximal 9 Zentimeter;
  • Farben, schwarz, weiß, rot, orange (auch im Wechsel);

Sofortmaßnahmen oder Übergangslösungen

Maßnahmen können helle Vorhänge oder Rollos sein, die allerdings gegen Spiegelungen kaum helfen. Fensterdekorationen mit Bildern, Fingerfarbe oder Sprays können ebenso kurzfristig Abhilfe bringen.

Nachträgliche Maßnahmen

Nachträglich können beispielsweise witterungsbeständige Folien von außen oder entsprechend angeordnete Folien beziehunsgweise Klebemuster von innen angebracht werden. Dauerhaft geschlossene Rollos oder Jalousien (bestenfalls von außen) verbessern einen Anprallschutz deutlich.

Vermeidung von vornherein!

Ein generelles Verbot von Klarglasscheiben oder spiegelnden Flächen ist rechtlich schwer durchzusetzen. Eine entsprechende Nachrüstung wird jedoch durchaus von Behörden vollzogen (Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 und 5 Bundesnaturschutzgesetz).

Es gilt daher, von vornherein "Vogelschutzglas" zu verwenden, auf den wissenschaftlich empfohlenen Entspiegelungsgrad von Außenscheiben zu achten und große Glasflächen zusätzlich zu markieren.

Adresse

Umweltplanung
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus A
55131 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3893
E-Mail
gruen-umweltamtstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

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