Vogelschlag

Ein Spätsommertag in Mainz. Die Familie sitzt am Tisch und plötzlich klatscht es gegen die Glasscheiben. Ein Vogel ist dagegen geflogen und fällt hilflos zu Boden. So ähnlich passiert es bundesweit täglich viele Male. Nach aktuellen Studien ist in der zivilisierten Welt der Tod an Scheiben eines der größten Vogelschutzprobleme überhaupt. Schätzungen für Deutschland belaufen sich auf 20-25 Mio. tote Vögel pro Jahr. Mit dem Tod der Vögel erlischt gleichzeitig ihre wertvolle Funktion bspw. bei der Schädlingsvertilgung.
Katrin Eder, Umweltdezernentin der Stadt Mainz erklärt: „Glas birgt für Vögel zweierlei Gefahren. Zum einen ist es durchsichtig und wird von den Vögeln nicht als Hindernis wahrgenommen. Zum anderen kann es die Umgebung spiegeln. Vögel sehen den sich spiegelnden Himmel, Bäume oder Sträucher und fliegen geradewegs in die Scheibe hinein.“ Betroffen sind nahezu alle Vogelarten. Und auch jeder zweite Vogel, der unverletzt scheint, geht später an inneren Verletzungen ein. Oft werden die Opfer auch gar nicht bemerkt, weil Hauskatzen oder Marder sie schnell holen.“

Besondere Gefahrenquellen sind Über-Eck-Verglasungen und Gebäude mit großen Scheiben, vor allem in durchgrünter Umgebung oder Ortsrandlage. Ebenso Wintergärten, Wartehäuschen oder Fußgängerübergänge zwischen Gebäuden. Und oft kommt es selbst dort zur Kollision, wo man gar nicht damit rechnet.
"Doch Scheiben können auf verschiedene Weise vogelfreundlich gemacht werden", so Umweltdezernentin Katrin Eder. Am besten ist der Verzicht auf zu viel Glas. Wo Glas nötig ist, sind im Fachhandel mattierte, gefärbte, bedruckte oder strukturierte Scheiben sowie sichtbare Klebefolien und Brise Soleil erhältlich. Auch Jalousien, Deko-Artikel oder Rankgitterbegrünungen können Scheiben in manchen Fällen sichtbar machen. Der Greifvogel-Aufkleber sowie einige sogenannte "Vogelschutzgläser" sind hingegen nicht ausreichend wirksam!
Ausschlaggebend für den Wirkungsgrad von Markierungen sind Abstände (die Handflächenregel dient der Orientierung), Deckungsgrad und Kontrast. Sehr wichtig ist auch ein geringer Außenreflektionsgrad (max. 15 %). Stand der Technik ist seit 2012 der Leitfaden "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" (SCHMID et. al, 2012).
Rechtlich stellt der Vogelschlag einen Verbotstatbestand nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar, soweit eine "signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos" vorliegt. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn es bezogen auf die natürliche Situation zuvor mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gehäuften Opfern kommt. Dies kann schon bei wenigen Tieren der Fall sein.
Bei Bauvorhaben ist der Artenschutz zwingend zu beachten! Nicht zu vernachlässigen sind auch der unangenehme Anblick für Bewohner:innen und Passant:innen und der Imageverlust von Gebäuden, die sich als Todesfalle erweisen. Entsprechend kann die vorbeugende oder nachträgliche Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen (s. o.) erforderlich sein, wobei eine ästhetisch ansprechende Ausführung meistens möglich ist.
Ein positiver Effekt beim Verzicht auf zu viel Glas ist die Vermeidung von Konflikten bei Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit durch zu hohe Sonneneinstrahlung und zu hohe Temperaturen.
Ein Faltblatt und einen Leitfaden zum Vogelschutz an Glasflächen sendet das Grün- und Umweltamt der Landeshauptstadt Mainz auf Anfrage per E-Mail zu.
Weitere Infos und Leitfaden:
Adresse
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- +49 6131 12-3893
- gruen-umweltamtstadt.mainzde
Erreichbarkeit
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Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660