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Artenschutz

Der Artenschutz stellt einen wesentlichen Teil des Naturschutzes dar. Ziel ist es, den Bestand wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen Umgebung zu sichern.

Im Blickpunkt steht hier zum einen der Erhalt der Population wild lebender Arten und deren Lebensstätten in einem bestimmten Bezugsraum, zum anderen auch der Individuenschutz. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (Abschnitt 5), der Bundesartenschutzverordnung, den Naturschutzgesetzen der Länder, im EU-Recht mit der EU-Artenschutzverordnung, der Vogelschutzrichtlinie, der Fauna–Flora-Habitat–Richtlinie sowie nach internationalem Recht im Washingtoner Artenschutzabkommen.

Auch in vielen Bereichen der Verwaltung, wie zum Beispiel der Stadtplanung, in Baugenehmigungsverfahren und bei städtischen Planungen muss dieses Thema planerisch integriert werden.

Unterschieden wird zwischen dem Allgemeinen Artenschutz nach § 39 ff. BNatSchG und dem strengeren Besonderen Artenschutz nach § 44 ff. BNatSchG.

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Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Straße 4
55131 Mainz

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