Natur & Landschaft
Im Natur- und Landschaftsschutz werden wildlebenden Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensgemeinschaften und die natürlicher Lebensgrundlagen erhalten.
Natur- und Landschaftsschutz haben den Erhalt von wildlebenden Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensgemeinschaften und natürlicher Lebensgrundlagen sowie den Erhalt von Landschaften und Landschaftsteilen unter natürlichen Bedingungen zur Aufgabe.
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlagen für Leben und Gesundheit des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)). Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden wie folgt benannt:
Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
- die biologische Vielfalt,
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.
Aufgaben in Naturschutz und Landschaftspflege
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Umweltplanung
Grün- und Umweltamt
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Postanschrift
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