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FAQ Ausleihe und Bibliotheksausweis
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Ausleihe und zum Bibliotheksausweis.
Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?
Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie in der Ausleihe gegen Vorlage Ihres Personalausweises (oder Ihres Passes und eines aktuellen amtlichen Wohnungsnachweises) nach Bezahlen der Jahresgebühr. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen zur Anmeldung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten und entleihen kostenlos.
Die Anmeldung zur Nutzung und die Gültigkeitsverlängerung des Bibliotheksausweises sind auch online möglich. Mögliche Zahlungsarten bei der Online-Anmeldung sind PayPal, MasterCard und Visa.
Was kostet die Nutzung der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek?
Für Entleihungen nach Hause benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Die Jahresgebühr beträgt für Erwachsene 12 Euro. Für die Nutzung der Bibliothek vor Ort wird kein Bibliotheksausweis gebraucht; sie ist kostenlos.
Wer kann die Wissenschaftliche Stadtbibliothek nutzen?
Berechtigt zur Benutzung der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek sind alle Personen vom vollendeten 10. Lebensjahr an. Um Medien auszuleihen, zu bestellen oder vorzumerken, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis der Bibliotheken der Stadt Mainz und müssen sich bei der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek anmelden. Wenn Sie Medien nur vor Ort nutzen möchten, benötigen Sie keinen Bibliotheksausweis.
Wie lange ist mein Bibliotheksausweis gültig?
Der Ausweis ist ab dem Tag der Erstellung bzw. Aktualisierung 1 Jahr gültig. Die Gültigkeit wird nach Ablauf nicht automatisch verlängert.
Gilt mein Bibliotheksausweis auch in der Öffentlichen Bücherei - Anna Seghers?
Ja. Sie müssen sich aber für die Benutzung dort extra anmelden (das geschieht nicht automatisch). Das liegt daran, dass die Öffentliche Bücherei ein anderes Bibliothekssystem nutzt als die Wissenschaftliche Stadtbibliothek. Die Jahresgebühr muss aber nur einmal gezahlt werden.
Wo finde ich die Medien zum Ausleihen?
Einige Bücher und Zeitschriften können Sie in unseren Freihandbereichen (Zugang über die Ausleihe) finden und selbst aus dem Regal nehmen. Der größte Teil unserer Medien befindet sich jedoch in nicht frei zugänglichen Magazinen und muss über den Online-Katalog bestellt werden.
Nein, aber ein großer Teil des Bestands der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz ist ausleihbar. Dazu gehören die frei zugänglichen Medien („Freihandbereiche“ Regionalbibliothek und Forschungsbibliothek) und viele Medien mit dem Standort Magazin. Nicht ausleihbar sind u. a. alle Medien mit Erscheinungsjahr vor 1900, alles handschriftliche Material, Rara sowie der Lesesaalbestand.
Wie lang ist die Leihfrist?
Die Leihfrist beträgt üblicherweise 4 Wochen. Sie können diese Frist zweimal verlängern. Eine Verlängerung ist allerdings nicht immer möglich, z. B. dann nicht, wenn das Medium bereits von jemand anderem vorgemerkt ist.
Wie kann ich die Leihfrist verlängern?
Sie können die Leihfristen bis spätestens am Ablaufdatum unter „Benutzerdaten“ im Online-Katalog verlängern. Zum Einloggen benötigen Sie die Nummer auf der grünen Seite Ihres Bibliotheksausweises und Ihr Passwort (voreingestellt: Ihr Geburtsdatum als 6-stellige Zahl – TTMMJJ). Alternativ ist eine Verlängerung auch telefonisch +49 6131 12-2652 oder per E-Mail an stb.ausleihestadt.mainzde möglich. Die Leihfrist wird um vier Wochen verlängert (ab dem Tag gerechnet, an dem Sie die Verlängerung vornehmen).
Ein Medium ist entliehen. Wie kann ich es vormerken?
Klicken Sie im Online-Katalog beim gewünschten Titel auf „vormerken“. Geben Sie auf der folgenden Seite Ihre Bibliotheksausweisnummer (grüne Seite) und Ihr Passwort (voreingestellt: Ihr Geburtsdatum als 6-stellige Zahl – TTMMJJ) ein und schicken Sie die Vormerkung ab. Sobald der vorgemerkte Titel für Sie zur Verfügung steht, erhalten Sie eine E-Mail an die in Ihrem Ausleihkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Eine Vormerkung kostet 0,60 Euro.
Kann ich Medien aus der Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers in die Stadtbibliothek bestellen und umgekehrt?
Nein, das geht leider nicht.
Wie komme ich an Bücher, Zeitschriften und andere Medien mit der Standortangabe Magazin?
Klicken Sie im Online-Katalog beim gewünschten Titel auf „bestellen“ und wählen Sie die gewünschte Abholstelle. Die bestellten Medien liegen dort 14 Tage für Sie bereit.
Wie lange dauert es, bis meine Magazin-Bestellung abholbereit ist?
In der Regel werden Bestellungen direkt für Sie aus dem Magazin geholt. Ausnahmen bilden die Bestände, die im Ausweichmagazin ausgelagert sind. Das Ausweichmagazin wird normalerweise dienstags und donnerstags angefahren. Die bestellten Bücher stehen dann am Mittwoch bzw. am Freitag zur Verfügung.
Die Signaturengruppen, die im Ausweichmagazin ausgelagert sind, finden sie hier.
Aus den Magazinen bestellte Medien werden zum Abholen in der Ausleihe für Sie bereitgestellt. Frei zugängliche, ausleihbare Medien können Sie direkt aus den Regalen nehmen und zur Ausleihtheke bringen. Mit Vorlage Ihres Bibliotheksausweises werden die Medien auf Ihr Ausleihkonto verbucht.
Was passiert, wenn ich die Leihfrist überschritten habe?
Pro Medium und angefangener Woche der Fristüberschreitung werden Säumnisgebühren berechnet. Ebenso fallen für die 1. und 2. Mahnung pro entliehenem Medium jeweils Gebühren an. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Kostenordnung.
Bitte melden Sie dies umgehend an der Ausleihe, damit keine Säumnisgebühren für das Buch entstehen: +49 6131 12-2652 oder stb.ausleihestadt.mainzde. Falls das Buch nicht wieder auftaucht, müssen Sie die Kosten der Neubeschaffung übernehmen.
Kontakt
Adresse
Bereich Benutzung und Regionalbibliothek
Wissenschaftliche Stadtbibliothek Rheinallee 3 B 55116 Mainz