Bürgerbeteiligung anregen
In der Landeshauptstadt Mainz können Einwohner:innen ab 14 Jahren aktiv eine Bürgerbeteiligung anregen. Informieren Sie sich darüber, wie Sie eine neue Bürgerbeteiligung oder ein „Mehr“ an Beteiligung bei bestehenden Vorhaben (www.mainz.de/vorhabenliste) anregen können. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Verfahren.
Wir freuen uns, wenn Sie uns über diesen Online-Service Ihre Anregung zukommen lassen:
Ihre Anregung zu einer Bürgerbeteiligung wird von der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung bearbeitet und innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt. Sofern keine Gründe dagegensprechen (z. B. das Vorhaben liegt nicht im Gestaltungsbereich der Landeshauptstadt Mainz, das Vorhaben ist bereits zu weit fortgeschritten), wird Ihre Anregung zu einer Bürgerbeteiligung auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Mainz online gestellt. Bitte beachten Sie: Bei dieser Veröffentlichung werden Ihr Vorname und Ihr Nachname mit angegeben. Anschließend können Einwohner:innen über einen weiteren Online-Service ihre Unterstützung für das Vorhaben erklären. Jedes Vorhaben benötigt 200 Unterstützer:innen aus Mainz.
Erklären innerhalb von 8 Wochen 200 Mainzer:innen ihre Unterstützung, erstellt das zuständige Fachamt gemeinsam mit der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung eine Beschlussvorlage für den Stadtrat. Dort wird in der nächsten regulären Sitzung die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der von Ihnen angeregten Bürgerbeteiligung getroffen.

