Istanbul Konvention

Bislang haben 45 der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates die Konvention unterzeichnet, 34 Staaten ratifiziert und in 33 Staaten ist sie formell in Kraft gesetzt. Damit verpflichten sie sich zu umfassenden gesetzgeberischen, politischen und sonstigen Maßnahmen zur Prävention und zum direkten Schutz von Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt.
Schutz von Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt
Jegliche Form heißt: psychische Gewalt, körperliche Gewalt, Nachstellung / Stalking, sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung, Gewalt in engen sozialen Beziehungen (körperliche, sexualisierte, psychische, wirtschaftliche Gewalt).
Jegliche Form heißt auch: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ganz klar eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung. Gewalt ist ein Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern (strukturelle Gewalt) - und Gewalt verhindert die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter.
Die Istanbul Konvention in Deutschland
Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert und sie zum 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt.
Das bedeutet, dass auch hier Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln müssen, um Gewalt an Frauen und Mädchen wirksam zu bekämpfen. Von den insgesamt 81 Artikeln der Istanbul-Konvention sind zwölf besonders wichtig für die Rolle der Kommunen, andere Artikel gelten in erster Linie für den Bund und die Bundesländer.
Die Istanbul Konvention in Rheinland-Pfalz
Hier finden Sie die Istanbul-Konvention und Dazugehöriges im Wortlaut
Von Istanbul nach Mainz
Anlässlich des Internationalen Frauentages hatten das Frauenzentrum Mainz und das städtische Frauenbüro zu einem Werkstattgespräch zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Mainz eingeladen.
Von Istanbul nach Mainz
Gewalt an Frauen und Mädchen zu verhindern und zu bekämpfen, ist für Mainz nicht neu. Viele Frauenorganisationen, Frauenberatungsstellen und das Frauenbüro arbeiten seit Jahrzehnten daran. Seit 1991 gibt es beispielsweise den Arbeitskreis Gewalt an Frauen und Kindern. Neu ist aber, dass die Istanbul-Konvention Gleichstellung, Gewaltprävention und Schutz vor Gewalt als Einheit sieht und damit die Chance bietet, alle drei Bereiche finanziell und personell auszubauen und (besser) mit einander zu verbinden. Die Politik und die Verwaltung sind gefordert, hierfür mit Unterstützung der Frauenberatungsstellen und -organisationen ein Konzept zu erarbeiten.
Welche Festlegungen der Istanbul-Konvention für Mainz besonders wichtig sind, lesen Sie hier
Wer tut gerade was?
Resolution des Mainzer Stadtrats
Im Zusammenhang mit dem Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention hat der Mainzer Stadtrat auf Initiative der GRÜNEN, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖDP, Piraten&Volt in seiner Sitzung vom 24. März 2021 in einer Resolution die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention gefordert.
Informationen und Beschlussvorlagen aus dem Ausschuss für Frauenfragen
- Weitere Themnfelder V PDF-Datei, 694,33 KBThemen: Frauen uind Mädchen mit Behinderungen; Frauen- und Gleichstellungspolitik
- Weitere Themefelder IV PDF-Datei, 920,45 KBThemen: Digitale Gewalt; Sexismus und Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- Weitere Themenfelder III, Sitzung vom 07. Dezember 2021 PDF-Datei, 127,75 KBThemen: Alte Frauen, Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung, Dolmetschen in der Gewaltschutzberatung, Gewaltschutz für Frauen und Mädchen in der Arbeit von geschlechtsspezifischen und allgemeinen Beratungsstellen
- Weitere Themenfelder II, Sitzung vom 08. Juni 2021 PDF-Datei, 224,43 KBThemen: Frauenhaus Mainz mit Fachberatungsstelle, Interventionsstelle Mainz, Aushandlung/ Umsetzung von Umgangs-und Sorgerechtsregelungen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen (Gesß), Das Mädchen Haus Mainz gGmbH, SOLWODI
- Weitere Themenfelder zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Mainz, Sitzung vom 02. März 2021 PDF-Datei, 191,75 KBThemen: Mädchen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Genitalverstümmelung
- Erste Themenfelder zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Mainz (Sitzung vom 06. Oktober 2020) PDF-Datei, 584,69 KBThemen: Zwangsheirat, Medizinische Soforthilfe bei Vergewaltigung, Hochrisikofälle bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen
- Präsentation Istanbul Konvention in der Sitzung des Frauenausschuss vom 15. Oktober 2019 PDF-Datei, 319,67 KB
Von A wie Alte Frauen bis Z wie Zwangsverheiratung-19 Themfelder zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Mainz
Mit Ausarbeitung von 19 Themenfeldern zum Schutz von Frauen vor und bei (sexualisierter) Gewalt hat Mainz einen wichtigen Schritt getan auf dem Weg zur Umsetzung der Menschenrechtskonvention in der Stadt.
Nach Abschluss dieses ersten Schritts und Zustimmung des Ausschuss für Frauenfragen zu den Ausarbeitungen im Juni sind nun Politik und Verwaltung am Zug.