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Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bietet den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu einem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens die Gelegenheit, sich zu informieren und sich insbesondere zum Umfang und zum Detaillierungsgrad auch der Umweltprüfung zu äußern.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung ist nicht öffentlich!

Hilfe und Hinweis für Behörden

Die für die frühzeitige Behördenbeteiligung erforderlichen Planunterlagen (zum Beispiel Planentwurf, eventuell Gutachten) werden vom Stadtplanungsamt als Downloaddateien in das Internet eingestellt.

Sie erreichen die Seite mit den Downloads, indem Sie den während der Zeit der Behördenbeteiligung eingeblendeten Link zum betreffenden Bauleitplanverfahren klicken. Es erscheint dann eine Anmeldemaske, in welcher der Benutzername bereits eingetragen ist. Dieser Benutzername sowie das zugehörige Kennwort werden Ihnen in einem separaten Schreiben mitgeteilt. Nachdem Sie sich angemeldet haben, erscheint ein Ausschnitt aus dem Stadtgebiet von Mainz. In dessen Mitte wird das Plangebiet des Bauleitplanes, für den die Behördenbeteiligung durchzuführen ist, grafisch dargestellt wird.

Wenn sie mit dem "i"-Button in die Plangrafik klicken, wird das Fenster mit den Download-Dateien geöffnet. Das Anzeigen bzw. Downloaden einer Datei erfordert das erneute Eingeben des Benutzernamens und des Kennwortes. Die Angaben sind identisch mit jenen, die Sie bei der Systemanmeldung gemacht haben. Den Benutzername müssen Sie jetzt allerdings explizit angeben.

Wird parallel zu einer Bebauungsplanänderung eine FNP-Änderung durchgeführt, so werden die Planflächen beider Bauleitpläne dargestellt. Im Navigationsbaum im linken Bildschirmbereich können Sie die Grafik für den Bebauungsplanentwurf und/oder die FNP-Änderung ein- bzw. ausschalten.