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Ideenwettbewerb "Wohnquartier Hechtsheimer Höhe"

Die Landeshauptstadt Mainz zählt zu den wachsenden Städten in Deutschland und zieht als bedeutender Hochschul- und Medienstandort viele Studierende und junge Berufstätige an.

Diese Anziehungskraft verursacht eine hohe Nachfrage an Wohnraum. Die im Mainzer Stadtgebiet noch vorhandenen Potenziale zur Nachverdichtung im Bestand und zur Aktivierung von Gebäudeleerständen sowie die Umnutzung von nicht mehr genutzten Militär- oder Brachflächen reichen mittelfristig zur Deckung dieses hohen Wohnungsbedarfes nicht aus.

Daher muss die Landeshauptstadt Mainz bestrebt sein, auch über die Heranziehung der genannten innerstädtischen Flächenpotenziale hinaus weitere neue Wohnbauflächen zu generieren. Aus diesem Grund rücken auch Flächen in den planerischen Fokus, die bislang im Flächennutzungsplan noch nicht explizit als Siedlungserweiterungsflächen ausgewiesen sind.
Zu diesen Flächen zählt eine im Stadtteil Mainz- Hechtsheim am östlichen Rand des Wohngebiets "Großberghöhe" gelegenes Areal, welches im Zuge des damaligen Wettbewerbsverfahrens "Großberghöhe (1976/1977)" nicht für eine Bebauung herangezogen wurde. Ursächlich hierfür war die Einhaltung des erforderlichen Sprengschutzabstandes zum Abbaugebiet der "Portland Zementwerke" im Steinbruch "Laubenheim".

Diese Einschränkung der damaligen baulichen Entwicklung ist mittlerweile mit der Aufgabe des Kalksteinabbaus im Steinbruch nicht mehr gegeben. Der Bereich steht daher für eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung des Siedlungskörpers mit Wohnbauflächen zur Verfügung und wurde in das im Jahr 2015 veröffentlichte Stadtmodell "Die Stadt wächst: Wohnraum für Mainz" aufgenommen.

Städtebaulicher Rahmenplan

Auf der Basis des städtebaulichen Rahmenplanes "Wohnquartier Hechtsheimer Höhe (He 130)" wurde der Planungsprozess für die Entwicklung von Wohnbauland auf der Hechtsheimer Höhe eingeleitet und städtebauliche Zielvorgaben für das geplante neue Quartier definiert. Auf Basis des Rahmenplanentwurfes gab es im Juni 2016 in einer Veranstaltung vor Ort die Möglichkeit für die Bürgerschaft, Anregungen zur Planungen vorzubringen. Einige Aspekte konnten im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt werden und wurden in den städtebaulichen Rahmenplan eingearbeitet. Den städtebaulichen Rahmenplan für das "Wohnquartier Hechtsheimer Höhe" hat der Stadtrat am 23.11.2016 beschlossen.

Wettbewerb

Aufbauend auf dem städtebaulichen Rahmenplan wurde zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptfindung für ein neues Wohnquartier auf der Hechtsheimer Höhe seitens der Landeshauptstadt Mainz ein Ideenwettbewerb ausgelobt. Das im Jahr 2016 durchgeführte Wettbewerbsverfahren wurde als einstufiger, nicht-offener städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt.

Aus den insgesamt 16 eingereichten Wettbewerbsarbeiten hat das Preisgericht am 18. Mai 2017 folgende drei Arbeiten mit Preisen ausgezeichnet:

Bauleitplanverfahren

Zur Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung auf der Hechtsheimer Höhe wird auf Grundlage des mit dem 1.Preis ausgezeichneten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsbeitrages das erforderliche Verfahren zu dem Bebauungsplan "Wohnquartier Hechtsheimer Höhe (He 130)" durchgeführt.

Auf der Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes hat der Stadtrat im Jahr 2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf "He 130" gefasst und diesen auch in "Planstufe I" beschlossen werden. Auch hat der Stadtrat beschlossen, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt. Diese fand im Gemeindehaus "Frankenhöhe" der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Hechtsheim am 23.05.2018 statt. Zwischenzeitlich wurde auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes "He 130" wird zudem der Flächennutzungsplan angepasst.

Beschlüsse

Mai 2016 Entwurf des Rahmenplanes mit Bürgerbeteiligung
November 2016 Beschluss des Rahmenplanes
November 2016

Kenntnisnahme Auslobung Wettbewerb (nur BSA)

April 2018

Aufstellungsbeschluss für "FNP-Ä Nr. 49" und "He 130", Beschluss in "Planstufe I" und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB