
Die Betreuungsbehörde berät Bürger:innen zu betreuungsrechtlichen Themen und vermittelt alternative Hilfen. Darüber hinaus unterstützt sie das Betreuungsgericht im gerichtlichen Verfahren und schlägt einen geeigneten Betreuer:in vor, sofern die Voraussetzungen nach § 1814 BGB gegeben sind. Des Weiteren ist die Betreuungsbehörde (Stammbehörde) für die Registrierung beruflicher Betreuer:innen zuständig, sofern diese ihren Wohnsitz oder alternativ Bürositz im Stadtgebiet des Landeshaupstadt Mainz haben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.