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Einbürgerung beantragen 

Online-Services

Beschreibung

ACHTUNG: Die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist noch nicht in Kraft getreten, dies geschieht im Regelfall ca. 3 Monate, nach dessen Verkündung. Wir bitten Sie daher von Anfragen/Anträgen bzgl. Einbürgerungen nach der neuen Rechtslage derzeit abzusehen. Wir halten Sie hier über den Sachstand auf dem Laufenden.

Interessieren Sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Einbürgerung, dann beantworten Sie die Fragen im QuickCheck-Einbürgerung https://einbuergerungscheck.mainz.de/ und senden Sie uns das Dokument aus dem QuickCheck per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerungstadt.mainzde.

Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk https://passtgenau-bzi.de/ wenden.

Ausländische Mitbürger:innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Voraussetzungen

 
Sie haben in der Regel Anspruch auf eine Einbürgerung, wenn Sie

  • seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben,
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen,
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind,
  • für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen,
  • über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (mind. B1-Niveau) und dies nachweisen können,
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse) haben und nachweisen können
  • bereit sind, Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufzugeben

Weitere Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen finden Sie unter:

einbuergerung.rlp.de

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefax
+49 6131 12 - 30 84
E-Mail
einbuergerungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Für die Antragsabgabe nutzen Sie bitte die

>> Online-Terminvereinbarung

>> Information zur Einbürgerung

>> pass[t] Genau


Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht im 1. Stock zwischen Zimmer 148 und Zimmer 150

Aktuell:

Vorsprachen können nur in begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Agadad Buchstabenbereich: C-F, L, U, X, Y (Vertretung für Buchstaben A, B, W, Z)  +49 6131 12-3934  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Lapenta Buchstabenbereich: G-K (Vertretung für Buchstaben A, B, W, Z)  +49 6131 12-4169  einbuergerungstadt.mainzde
 Frau Mascia Buchstabenbereich: M-Q, V (Vertretung für Buchstaben A, B, W, Z)  +49 6131 12-3529  einbuergerungstadt.mainzde
 Herr Pfeifer Buchstabenbereich: R-T (Vertretung für Buchstaben A, B, W, Z)  +49 6131 12-3868  einbuergerungstadt.mainzde

Unterlagen

  • Einbürgerungsantrag
    Der Einbürgerungsantrag wird Ihnen zugeschickt. Zur Antragsabgabe bringen Sie den Antrag ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben, wieder mit.
  • Passfoto/Passbild
  • Lebenslauf
    Der Lebenslauf kann sowohl per Hand als auch mit dem Computer geschrieben sein. Er sollte einen kompletten schulischen und beruflichen Werdegang enthalten. Sollten Sie sich in einem Verein oder einer Organisation ehrenamtlich betätigen, nehmen Sie dies bitte auf, wenn Sie besondere Integrationsleistungen geltend machen wollen.
  • Nationalpass oder Reisepass und ggf. gültiger Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde / Geburtsregisterauszug
    Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, benötigen wir eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate). Um diese zu erhalten, können Sie den Online-Service des Standesamtes nutzen.
    Sind Sie in einer anderen deutschen Stadt geboren, besorgen Sie sich den Geburtsregisterauszug bitte bei der dort zuständigen Behörde.
    Sollten Sie im Ausland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, ist einer der folgenden Identitätsnachweise vorzulegen:
    - internationale Geburtsurkunde
    - Originalurkunde des Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung eines anerkannten und vereidigten Übersetzers.
  • Weitere Urkunden
    Sind Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind weitere Nachweise vorzulegen. Ebenso wenn Sie Kinder haben. Zu diesen Nachweisen gehören zum Beispiel Eheurkunden oder Geburtsurkunden der Kinder. Welche Unterlagen wir genau für die Bearbeitung benötigen erfahren Sie bei einer persönlichen oder telefonischen Beratung vor der Antragstellung.
  • Nachweis der Deutschkenntnisse
    Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit mind. dem Niveau B1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss von einem anerkannten Telc (The European Language Certificates)-Träger, zum Beispiel der Volkshochschule Mainz, ausgestellt worden sein.
  • Nachweise der staatsbürgerlichen Kenntnisse
    Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie grundsätzlich entweder durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule plus, Gymnasium oder Gesamtschule) oder den erfolgreichen Abschluss eines deutschen Studiums der Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften oder für das Lehramt nach.
    Haben Sie keinen dieser Nachweise, müssen Sie einen Einbürgerungstest machen und uns das Zeugnis über das Bestehen des Tests vorlegen.

Gebühren

Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 EUR pro Antragsteller:in und ist bei Antragsabgabe zu entrichten.
Bei Kindern, die mit Ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 EUR.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen beträgt derzeit mind. 12 Monate.
Im laufenden Verfahren bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen.
Dies führt zu einer enormen Entlastung der Einbürgerungsstelle und verkürzt langfristig die Bearbeitungszeit der Einbürgerungsanträge.

Hinweise

Für die Abgabe der Einbürgerungsunterlagen ist ein gesonderter Online-Termin bei dem/der Sachbearbeiter:in zu vereinbaren.

Wir können nur vollständig ausgefüllte Einbürgerungsanträge und dazugehörige Unterlagen bei Antragsabgabe annehmen.

Ganz besonders wichtig ist, dass Sie die Originalunterlagen inklusive einer von Ihnen bereits vorab gefertigten Kopie vorlegen.

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