Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Bürgeramt
  5. Bürgerservice
  6. Personalausweis ändern

Personalausweis ändern 

Kurzbeschreibung

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Beschreibung

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.

Daten, die sich beispielsweise ändern können:

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

Adresse bei Umzug ändern

Ändert sich die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes, muss der neue Wohnort im Personalausweis eingetragen werden. Diese Änderung können wir direkt im Personalausweis vornehmen (Änderung im Cip und Adressaufkleber). Es ist keine Neuausstellung erforderlich. Die Änderung sollte zusammen mit der Ummeldung des Wohnsitzes erfolgen.
Sie können eine andere Person bevollmächtigen, Ihren Personalausweis ändern zu lassen.

Name ändern wegen Heirat

Ändert sich durch Heirat Ihr Familienname, müssen Sie einen neuen Personalausweis auf den neuen Namen beantragen. Sie können einen Personalausweis auf den zukünftigen Familiennamen maximal 8 Wochen vor der Eheschließung bestellen. Den fertigen Personalausweis können Sie dann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abholen.


Name ändern wegen Scheidung

Ändert sich durch Scheidung Ihr Familienname, müssen Sie einen neuen Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen. Der Name kann nicht im bisherigen Personalausweis geändert werden.

Sonstige persönliche Daten ändern

Sie müssen einen neuen Personalausweis mit den aktuellen Daten
beantragen, da die Daten nicht abgeändert werden können. Dazu zählen insbesondere: Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort.


Eintragung eines Doktortitels

Bei Erwerb eines Doktortitels, können Sie diesen eintragen lassen. Hierfür müssen Sie einen neuen Personalausweis mit den aktuellen Daten beantragen, da die Daten nicht abgeändert werden können.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3820

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Bär  +49 6131 12-3853
 Frau Bauer  +49 6131 12-3836
 Frau Biesenack  +49 6131 12-38817  ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde
 Herr Bravo  +49 6131 12-3867
 Frau Breidinger  +49 6131 12-3811
 Herr Burkhardt
 Frau Burnett  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Frau Decker  +49 6131 12-38817  ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde
 Frau El Yadini  +49 6131 12-3390
 Herr Emmrich  +49 6131 12-3860
 Frau Gehrke  +49 6131 12-38810  ortsverwaltung.altstadtstadt.mainzde
 Frau Henzler  +49 6131 12-38816  ortsverwaltung.hartenberg-muenchfeldstadt.mainzde
 Frau Karpuk  +49 6131 12-38820  ortsverwaltung.marienbornstadt.mainzde
 Frau Kleemann  +49 6131 12-3098  marah.kleemannstadt.mainzde
 Frau Kraft  +49 6131 12-38822  ortsverwaltung.neustadtstadt.mainzde
 Frau Krichten  +49 6131 12-38824  ortsverwaltung.weisenaustadt.mainzde
 Frau Kukolj  +49 6131 12-38821  ortsverwaltung.mombachstadt.mainzde
 Frau Küpper  +49 6131 12-38813  ortsverwaltung.ebersheimstadt.mainzde
 Frau Lang  +49 6131 12-38815  ortsverwaltung.gonsenheimstadt.mainzde
 Frau Martirosyan  +49 6131 12-3865
 Frau Mitteldorf  +49 6131 12-3854
 Frau Özdemir  +49 6131 12-38821  ortsverwaltung.mombachstadt.mainzde
 Frau Perjamosi  +49 6131 12-38819  ortsverwaltung.lerchenbergstadt.mainzde
 Frau Raschke  +49 6131 12-3859  bianka.raschkestadt.mainzde
 Frau Reck  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Frau Schäfer  +49 6131 12-3327
 Frau Schlumberger
 Frau Schütz  +49 6131 12-38823  ortsverwaltung.oberstadtstadt.mainzde
 Frau Schwamb  +49 6131 12-38818  ortsverwaltung.laubenheimstadt.mainzde
 Frau Sester  +49 6131 12-3855
 Frau Sigmund  +49 6131 12-3863
 Frau Temiz  +49 6131 12-3852
 Frau Unkel  +49 6131 12-38823  ortsverwaltung.oberstadtstadt.mainzde
 Frau Urbach  +49 6131 12-38814  ortsverwaltung.finthenstadt.mainzde
 Frau Uthoff  +49 6131 12-38812  ortsverwaltung.draisstadt.mainzde
 Frau Weimann-Bekkaoui  +49 6131 12-3866
 Herr Weyrauch
 Frau Yildiz  +49 6131 12-3864

Unterlagen

Adresse ändern:

  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • Wohnungsgeberbestätigung

Name ändern wegen Heirat:

  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • bisheriger Personalausweis
  • Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
  • Bei der Abholung legen Sie bitte die Heiratsurkunde vor.

Name ändern wegen Scheidung

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • bisheriger Personalausweis
  • Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

Sonstige persönliche Daten ändern

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • bisheriger Personalausweis
  • Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

Eintragung eines Doktortitels

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • bisheriger Personalausweis
  • Promotionsurkunde (Wir benötigen die Urkunde im Original und in deutscher Sprache.)

Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erfragen.

Graurheindorfer Straße 157

53117 Bonn

Postfach 2240

53012 Bonn

Telefon 0228 501-664

zabservicekmkorg

Gebühren

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Gebühr: 15,00 EUR
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
  • Gebühr: 6,00 EUR
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
  • Gebühr: 37,00 EUR
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • Gebühr: 13,00 EUR
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • Gebühr: 30,00 EUR
    Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr: Gebührenfrei
    Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
  • Gebühr: 22,80 EUR
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

Fristen

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

  • Geltungsdauer 10 Jahre
    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
  • Geltungsdauer 6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Was sollte ich noch wissen

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Online-Services