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Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Sie zusammen mit Ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen einen Personalausweis beantragen.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen wir für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Fotos verwenden. 

Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Wenn Sie ab Mai einen Termin in einer der Ortsverwaltungen haben, müssen Sie vorher ein digitales Foto im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Foto können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. 

Beschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.

Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:

  • Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
  • Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3820

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Bär  +49 6131 12-3853
 Frau Bauer  +49 6131 12-3836
 Frau Biesenack  +49 6131 12-38817  ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde
 Herr Bravo  +49 6131 12-3867
 Frau Breidinger  +49 6131 12-3811
 Herr Burkhardt
 Frau Burnett  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Frau Decker  +49 6131 12-38817  ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde
 Frau El Yadini  +49 6131 12-3390
 Herr Emmrich  +49 6131 12-3860
 Frau Gehrke  +49 6131 12-38810  ortsverwaltung.altstadtstadt.mainzde
 Frau Henzler  +49 6131 12-38816  ortsverwaltung.hartenberg-muenchfeldstadt.mainzde
 Frau Karpuk  +49 6131 12-38820  ortsverwaltung.marienbornstadt.mainzde
 Frau Kleemann  +49 6131 12-3098  marah.kleemannstadt.mainzde
 Frau Kraft  +49 6131 12-38822  ortsverwaltung.neustadtstadt.mainzde
 Frau Krichten  +49 6131 12-38824  ortsverwaltung.weisenaustadt.mainzde
 Frau Kukolj  +49 6131 12-38821  ortsverwaltung.mombachstadt.mainzde
 Frau Küpper  +49 6131 12-38813  ortsverwaltung.ebersheimstadt.mainzde
 Frau Lang  +49 6131 12-38815  ortsverwaltung.gonsenheimstadt.mainzde
 Frau Martirosyan  +49 6131 12-3865
 Frau Mitteldorf  +49 6131 12-3854
 Frau Özdemir  +49 6131 12-38821  ortsverwaltung.mombachstadt.mainzde
 Frau Perjamosi  +49 6131 12-38819  ortsverwaltung.lerchenbergstadt.mainzde
 Frau Raschke  +49 6131 12-3859  bianka.raschkestadt.mainzde
 Frau Reck  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Herr Ruckes-Comoli
 Frau Schäfer  +49 6131 12-3327
 Frau Schlumberger
 Frau Schütz  +49 6131 12-38823  ortsverwaltung.oberstadtstadt.mainzde
 Frau Schwamb  +49 6131 12-38818  ortsverwaltung.laubenheimstadt.mainzde
 Frau Sester  +49 6131 12-3855
 Frau Sigmund  +49 6131 12-3863
 Frau Temiz  +49 6131 12-3852
 Frau Urbach  +49 6131 12-38814  ortsverwaltung.finthenstadt.mainzde
 Frau Uthoff  +49 6131 12-38812  ortsverwaltung.draisstadt.mainzde
 Frau Weimann-Bekkaoui  +49 6131 12-3866
 Herr Weyrauch
 Frau Yildiz  +49 6131 12-3864

Unterlagen

  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Erstausweis muss ein Elternteil zur Identifikation mitkommen
  • 1 biometrisches Foto (nicht älter als 3 Monate)

Sofern Sie über kein aktuelles Foto verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 6 € im Bürgerservice und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und  Lerchenberg am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice oder in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg aufgenommene Foto kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

 

 UNTER 15 Jahre und 9 Monaten alt, zusätzlich:

  • Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
  • ggf. Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
  • ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person

Gebühren

Hauptwohnung in Mainz = zuständige Behörde

  •  22,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  37 Euro (ab 24 Jahre)
  •  Ausweissichthüllen: 2 Euro

Nicht zuständige Behörde Nebenwohnung in Mainz, keine Wohnung in Mainz:

  •  35,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  50 Euro (ab 24 Jahre)

Nicht zuständige Behörde Deutsche mit Wohnsitz im Ausland:

  •  52,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  87 Euro (ab 24 Jahre)

Ein Foto am Selbstbedienungsterminal im Bürgerservice kostet 6 €.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

  • Geltungsdauer 6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.

Voraussetzungen

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

  • Ihre Eltern stellen den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
  • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
  • Sie müssen unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben keinen Fingerabdruck ab. 
  • Sie erhalten eine Einmal-PIN und die Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Diese Informationen benötigen Sie erst nach Ihrem 16. Geburtstag. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Ihre Eltern bei der Beantragung, wann sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Ihre Eltern online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.
  • Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Was sollte ich noch wissen

Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust können Sie den Personalausweis bei der Sperrhotline sperren.

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