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Reisepass vorläufig beantragen 

Kurzbeschreibung

Sie benötigen sofort einen neuen Reisepass? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Beschreibung

Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Fotos verwendet werden. 

Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices. 
Das im Bürgerservice aufgenommene Foto kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden. Alternativ müssen Sie vorher ein digitales Foto in einem Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Foto können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und es Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. 


Beantragung

  • persönlich
    Wir benötigen eine Unterschrift und Fingerabdrücke.
  • bei MinderjährigenEs müssen grundsätzlich die Eltern anwesend sein.                                                   
    • Es müssen nicht zwingend beide Elternteile anwesend sein. Es genügt auch eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils.
    • Bei zusammenlebenden Eltern benötigen wir eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils.
    • Bei getrennt lebenden Eltern benötigen wir keine Einverständniserklärung. solange der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist.
    • Bei ledigen Müttern gehen wir grundsätzlich von einem alleinigen Sorgerecht aus.
    • Bei ledigen Vätern verlangen wir einen Nachweis über das gewährte Sorgerecht.
  • bei Kindern:
    • Sie müssen bei der Beantragung zwingend anwesend sein, unabhängig vom Alter des Kindes.
    • Ab 10 Jahren muss das Kind selbst unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
    • Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst, erst nach Vollendung des 6. Lebensjahres.
    • Den Reisepass stellen wir im Regelfall für Personen ab 12 Jahren aus.
    • Eine Austellung für Personen zwischen 0 Jahren und 18 Jahren ist aber auch möglich, da der Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird.

Ausstellung
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Gültigkeit
Die Gültigkeit beträt 1 Jahr.

Anmerkung
B
itte überprüfen Sie die entsprechenden Einreisebestimmungen (z. B. des Auswärtigen Amtes). Bei Transitflügen über die USA reicht ein vorläufiger Reisepass nicht aus.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
    • Flugtickets
    • andere Reiseunterlagen

Gebühren

  • Gebühr: 26,00 EUR
    Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.
  • Gebühr: 96,00 EUR
    Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
  • Gebühr: 52,00 EUR
    Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Fristen

  • Geltungsdauer 1 Jahr
    Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.
  • Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie zuvor eine Passermächtigung einholen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
  • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

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