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Reisepass beantragen 

Beschreibung

Ein Reisepass wird grundsätzlich für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt (s. Auswärtiges Amt)

Beantragung:
- persönliche Vorsprache notwendig (wegen Unterschrift und Abgabe der Fingerabdrücke)
- bei Kindern: diese müssen zwingend bei der Beantragung dabei sein, unabhängig vom Alter des Kindes
- ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig
- von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Nach Vollendung des 6. Lebensjahres sind die Fingerabdrücke zu erfassen

- bei Minderjährigen müssen grundsätzlich die Eltern mit vorsprechen                                                                                               

- Es müssen nicht zwingend beide Elternteile erscheinen, ggf. reicht eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils aus:

  • bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
  • bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
  • bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
  • bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt

- wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt
- kann aber auch schon für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden
- da der Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird

Gültigkeit:
- 6 Jahre Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre Antragsteller ab 24 Jahren

- es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt

Voraussetzungen

- Antragsteller muss Deutscher sein
- Hauptwohnsitz in Mainz
- Antragsteller muss volljährig sein

- Bei minderjährigen Antragstellern:
- Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich, es sei denn, dass Einverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes besteht
- persönliche Vorsprache von mind. 1 Sorgeberechtigten

- Antragsteller geschäftsunfähig:
- nur derjenige kann den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- alter Reisepass oder Personalausweis (Identitätsnachweis, z.B. Geburtsurkunde)
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder bunt)
  (es kann das Selbstbedienungsterminal im Bürgerservice genutzt werden, Nutzungskosten 5,-€)
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von vier Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

- sind Eltern in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):

  • entweder beide Eltern sind bei Antragstellung anwesend deren Ausweisdokumente oder
  • Die Einverständniserklärung des nicht Anwesenden Elternteils und dessen Kopie des Ausweises muss vorliegen

- Bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

ab 24 Jahre alt unter 24 Jahre alt
Reisepass 32 Seiten (Standard) 70 Euro 37,50 Euro
Reisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 140 Euro 75 Euro
Reisepass 48 Seiten (Vielreisende) 92 Euro 59,50 Euro
Reisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 162 Euro 97 Euro
Express Reisepass 32 Seiten 102 Euro 69,50 Euro
Express Reisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 172 Euro 107 Euro
Express Reisepass 48 Seiten 124 Euro 91,50 Euro
Express Reisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 194 Euro 129 Euro
Zweitreisepass 32 Seiten 70 Euro 37,50 Euro
Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 140 Euro 75 Euro
Zweitreisepass 48 Seiten 92 Euro 59,50 Euro
Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 162 Euro 97 Euro
Express Zweitreisepass 32 Seiten 102 Euro 69,50 Euro
Express Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 172 Euro 107 Euro
Express Zweitreisepass 48 Seiten 124 Euro 91,50 Euro
Express Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 194 Euro 129 Euro
vorläufiger Reisepass 26 Euro 26 Euro
vorläufiger Reisepass - nicht wohnhaft 52 Euro 52 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Bei Bestellungen und Abholung in den Ortsverwaltungen ist mit einer Wartezeit von ca. 6 Wochen zu rechnen.

Fristen

Lieferzeiten:
a) Reisepass: 3 - 4 Wochen ab Antragstellung (je nach Auslastung der Bundesdruckerei)
b) Expressreisepass: binnen 3 Werktagen, sofern bis 12:00 Uhr der Antrag beim Bürgeramt verarbeitet wurde (Samstage, Sonntage u. Feiertage nicht mitgerechnet). ABHOLUNG nur im Stadthaus!

Rechtsgrundlagen

Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Hinweise

- Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch elektronische Reisepässe mit Chip (ePass) ausgegeben
- Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers (Passfoto und Fingerabdrücke)
- Ab 1.November 2007 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken gesetzlich vorgeschrieben
- Alle im Umlauf befindlichen Reisepässe bleiben bis zum Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig

- für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an

- je nach Land muss der Reisepass vor Reiseantritt oder bei Reisebeendigung noch mindestens ein halbes Jahr oder länger Gültigkeit haben (siehe Auswärtiges Amt)