Reisepass beantragen
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen wir für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Fotos verwenden.
Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Sie können auch vorher ein digitales Foto im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Foto können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren.
Sie benötgen grundsätzlich für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union einen Reisepass.
Beantragung:
- persönlich
Wir benötigen eine Unterschrift und Fingerabdrücke. - bei Kindern:
- Sie müssen bei der Beantragung zwingend anwesend sein, unabhängig vom Alter des Kindes.
- Ab 10 Jahren muss das Kind selbst unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
- Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst, erst nach Vollendung des 6. Lebensjahres.
- Bei Minderjährigen müssen grundsätzlich die Eltern anwesend sein.
- Es müssen nicht zwingend beide Elternteile anwesend sein. Es genügt auch eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils.
- Bei zusammenlebenden Eltern benötigen wir eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils.
- Bei getrennt lebenden Eltern benötigen wir keine Einverständniserklärung. solange der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist.
- Bei ledigen Müttern gehen wir grundsätzlich von einem alleinigen Sorgerecht aus.
- Bei ledigen Vätern verlangen wir einen Nachweis über das gewährte Sorgerecht.
- Den Reisepass stellen wir im Regelfall für Personen ab 12 Jahren aus.
- Eine Austellung für Personen zwischen 0 Jahren und 18 Jahren ist aber auch möglich.
Gültigkeit:
- 6 Jahre Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre Antragsteller ab 24 Jahren
Es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3820
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Sie müssen Ihren alten Reisepass, einen Personalausweis oder eine Geburtsurkunde zum Nachweis Ihrer Identität mitbringen.
Wenn Sie kein aktuelles Foto haben, können Sie das Selbstbedienungsterminal im Bürgerservice und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg nutzen und ein Foto vor Ort aufnehmen. Das kostet 6 €.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg aufgenommene Foto kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.
Bei Minderjährigen zusätzlich
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
Sind die Eltern in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt)
- Ausweisdokumente wenn beide Eltern bei Antragstellung anwesend sind
- Einverständniserklärung und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils
Bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- Sorgerechtsnachweis
Gebühren
- Gebühr: 31,00 EUR
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen. - Gebühr: 32,00 EUR
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren. - Gebühr: 22,00 EUR
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten - Gebühr: 70,00 EUR
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - Gebühr: 6,00 EUR
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird. - Gebühr: 37,50 EUR
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - Gebühr: 15,00 EUR
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Zahlungsart
Bar / EC
Bearbeitungsdauer
- 2Wochen
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Fristen
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
- Geltungsdauer 10 Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre - Geltungsdauer 6 Jahre
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Lieferzeiten
- Reisepass:
- 3 bis 4 Wochen ab Antragstellung im Bürgerservice,
- 4 bis 5 Wochen ab Antragstellung in den Ortsverwaltungen (je nach Auslastung der Bundesdruckerei)
- Expressreisepass:
- innerhalb von 5 Werktagen, sofern der Antrag beim Bürgeramt bis 12 Uhr verarbeitet wurde (Samstage, Sonntage u. Feiertage nicht mitgerechnet).
Sie können den Pass nur im Bürgeramt abholen!
Rechtsgrundlagen
Hinweise
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
- Reise- und Sicherheitshinweise über Ihr Reisezielstaat oder Transitstaat auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Alle wichtigen Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
-
Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
-
bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
-
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
-
Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt.
Was sollte ich noch wissen
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
- Informationen unter anderem über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen
- Informationen zum deutschen Reisepass, mit Flyer zu den Sicherheitsmerkmalen, zu den Gebühren und Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
Online-Services
Ähnliche Dienstleistungen
Organisationen
- Bürgeramt (33)
- Bürgerservice (33.02)
- Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Ortsverwaltung Mainz-Altstadt (33.02.01.01)
- Ortsverwaltung Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02)
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- Ortsverwaltung Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.07)
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- Ortsverwaltung Mainz-Weisenau (33.02.01.15)
