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Reisepass beantragen 

Beschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen wir für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Fotos verwenden. 

Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Sie können auch vorher ein digitales Foto im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Foto können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. 

Sie benötgen grundsätzlich für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union einen Reisepass.

Beantragung:

  • persönlich
    Wir benötigen eine Unterschrift und Fingerabdrücke.
  • bei Kindern:
    • Sie müssen bei der Beantragung zwingend anwesend sein, unabhängig vom Alter des Kindes.
    • Ab 10 Jahren muss das Kind selbst unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
    • Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst, erst nach Vollendung des 6. Lebensjahres.
    • Bei Minderjährigen müssen grundsätzlich die Eltern anwesend sein.                                                   
    • Es müssen nicht zwingend beide Elternteile anwesend sein. Es genügt auch eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils.
      • Bei zusammenlebenden Eltern benötigen wir eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils.
      • Bei getrennt lebenden Eltern benötigen wir keine Einverständniserklärung. solange der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist.
      • Bei ledigen Müttern gehen wir grundsätzlich von einem alleinigen Sorgerecht aus.
      • Bei ledigen Vätern verlangen wir einen Nachweis über das gewährte Sorgerecht.
    • Den Reisepass stellen wir im Regelfall für Personen ab 12 Jahren aus.
    • Eine Austellung für Personen zwischen 0 Jahren und 18 Jahren ist aber auch möglich.

Gültigkeit:

  • 6 Jahre Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10 Jahre Antragsteller ab 24 Jahren 

Es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3820

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Bär  +49 6131 12-3853
 Frau Bauer  +49 6131 12-3836
 Frau Biesenack  +49 6131 12-38817  ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde
 Herr Bravo  +49 6131 12-3867
 Frau Breidinger  +49 6131 12-3811
 Herr Burkhardt
 Frau Burnett  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Frau Decker  +49 6131 12-38817  ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde
 Frau El Yadini  +49 6131 12-3390
 Herr Emmrich  +49 6131 12-3860
 Frau Gehrke  +49 6131 12-38810  ortsverwaltung.altstadtstadt.mainzde
 Frau Henzler  +49 6131 12-38816  ortsverwaltung.hartenberg-muenchfeldstadt.mainzde
 Frau Karpuk  +49 6131 12-38820  ortsverwaltung.marienbornstadt.mainzde
 Frau Kleemann  +49 6131 12-3098  marah.kleemannstadt.mainzde
 Frau Kraft  +49 6131 12-38822  ortsverwaltung.neustadtstadt.mainzde
 Frau Krichten  +49 6131 12-38824  ortsverwaltung.weisenaustadt.mainzde
 Frau Kukolj  +49 6131 12-38821  ortsverwaltung.mombachstadt.mainzde
 Frau Küpper  +49 6131 12-38813  ortsverwaltung.ebersheimstadt.mainzde
 Frau Lang  +49 6131 12-38815  ortsverwaltung.gonsenheimstadt.mainzde
 Frau Martirosyan  +49 6131 12-3865
 Frau Mitteldorf  +49 6131 12-3854
 Frau Özdemir  +49 6131 12-38821  ortsverwaltung.mombachstadt.mainzde
 Frau Perjamosi  +49 6131 12-38819  ortsverwaltung.lerchenbergstadt.mainzde
 Frau Raschke  +49 6131 12-3859  bianka.raschkestadt.mainzde
 Frau Reck  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Herr Ruckes-Comoli
 Frau Schäfer  +49 6131 12-3327
 Frau Schlumberger
 Frau Schütz  +49 6131 12-38823  ortsverwaltung.oberstadtstadt.mainzde
 Frau Schwamb  +49 6131 12-38818  ortsverwaltung.laubenheimstadt.mainzde
 Frau Sester  +49 6131 12-3855
 Frau Sigmund  +49 6131 12-3863
 Frau Temiz  +49 6131 12-3852
 Frau Unkel  +49 6131 12-38823  ortsverwaltung.oberstadtstadt.mainzde
 Frau Urbach  +49 6131 12-38814  ortsverwaltung.finthenstadt.mainzde
 Frau Uthoff  +49 6131 12-38812  ortsverwaltung.draisstadt.mainzde
 Frau Weimann-Bekkaoui  +49 6131 12-3866
 Herr Weyrauch
 Frau Yildiz  +49 6131 12-3864

Unterlagen

Sie müssen Ihren alten Reisepass, einen Personalausweis oder eine Geburtsurkunde zum Nachweis Ihrer Identität mitbringen.

Wenn Sie kein aktuelles Foto haben, können Sie das Selbstbedienungsterminal im Bürgerservice und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg nutzen und ein Foto vor Ort aufnehmen. Das kostet 6 €. 
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg aufgenommene Foto kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

Bei Minderjährigen zusätzlich

  • Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

Sind die Eltern in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt)

  • Ausweisdokumente wenn beide Eltern bei Antragstellung anwesend sind
  • Einverständniserklärung und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils

Bei nur einer erziehungsberechtigten Person

  • Sorgerechtsnachweis

Gebühren

  • Gebühr: 31,00 EUR
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
  • Gebühr: 32,00 EUR
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
  • Gebühr: 22,00 EUR
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
  • Gebühr: 70,00 EUR
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • Gebühr: 6,00 EUR
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
  • Gebühr: 37,50 EUR
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • Gebühr: 15,00 EUR
    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

  • 2Wochen
    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.

Fristen

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
  • Geltungsdauer 10 Jahre
    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
  • Geltungsdauer 6 Jahre
    Für Antragstellende unter 24 Jahre

Lieferzeiten

  • Reisepass:
    • 3 bis 4 Wochen ab Antragstellung im Bürgerservice,
    • 4 bis 5 Wochen ab Antragstellung in den Ortsverwaltungen (je nach Auslastung der Bundesdruckerei)
  • Expressreisepass:
    • innerhalb von 5 Werktagen, sofern der Antrag beim Bürgeramt bis 12 Uhr verarbeitet wurde (Samstage, Sonntage u. Feiertage nicht mitgerechnet).

Sie können den Pass nur im Bürgeramt abholen!

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt.

Was sollte ich noch wissen

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