Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Bewohnerparkausweis (Stadion Mainz 05) 

Beschreibung

Bewohnerparkgebiet in Bretzenheim in der Nähe vom neuen Stadion zwecks Fußballspielen (Mainz 05)

Gültigkeit:
> nur an Spieltagen temporär
> jeweils ca. 1,5 Stunden vor Spielbeginn bis eine Stunde nach Abpfiff
> genaue Zeitregelungen in Präsentation (www.mainz.de)
> in dem jeweils beschilderten Zeitfenster dürfen nur Bewohner mit Parkausweis parken

Erhältlich:
> Bürgerservice
> Ortsverwaltung Bretzenheim
> Stadtplanungsamt

Beantragung:
> persönlich
> durch Bevollmächtigten
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
> per Online-Formular (s.u.)

Voraussetzungen

- Haupt- oder Nebenfahrzeug
- wer das Fahrzeug dauerhaft nutzt

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Jutta Lauer-Goethe Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M)  +49 6131 12-3657  Jutta.Lauer-Goethestadt.mainzde

Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit Meldebescheinigung)
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift
  (wenn der Antragsteller nicht selbst Halter des Fahrzeugs ist)

Bei schriftlicher Beantragung:
> Zusendung der Unterlagen in Kopie

Gebühren

- Bewohnerparkausweis (BF - Bretzenheim Fußball): Es fallen keine Gebühren an

Hinweise

- Behindertenparkplätze bleiben unverändert

- Ärzte, Pflegedienste, Handwerker erhalten Ausnahmegenehmigungen wie in allen Bewohnerparkzonen

Besucherregelung:
> Besucherblock mit 10 Tagesausweisen
> Erstausgabe mit Bewohnerausweis, weitere bei Bedarf auf Antrag
> keine Verwaltungsgebühr
> nur innerhalb des Gebietes, kein Anspruch auf bestimmten Platz
> Haupt- oder Nebenwohnsitz, wer Fahrzeug dauerhaft nutzt
> Auch für Bewohner ohne Pkw!