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Führerschein, B 196 - Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (Zweirädrige Fahrzeuge entsprechend Klasse A1) 

Beschreibung

Nutzung von zweirädrigen Fahrzeugen, "entsprechend der Klasse A1", mit der Fahrerlaubnisklasse B

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn die teilnehmende Person seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Bei der Schlüsselzahl 196 handelt es sich um eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Inland).

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung beispielsweise die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht möglich ist.

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b zu § 6b Abs. 3 und 4 der FeV.

Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b FeV beizubringen.

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Fahrerschulung

  • Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten in einer Fahrschule (theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten und fahrpraktische Übungen von mindestens fünf Unterrichtseinheiten).
  • Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem/der Teilnehmer/in eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.

Beantragung

  • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Mainz
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrerschulung" von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf Unterrichtseinheiten).
    Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, wir diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Antrag
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Biometrisches Lichtbild (35x45) nach der Passverordnung
  • Teilnahmebescheinigung der Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV

Gebühren

  • Die reine Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 beträgt (Geb.-Nr.: 216 GebOSt) 28,60 Euro.
  • Zusätzlich werden Gebühren zwischen 10 Euro und 44,70 Euro für die Ausstellung des neuen Führerscheindokumentes, für die Umstellung oder aber für die Verlängerung/Erweiterung der Fahrerlaubnis erhoben.
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren für z.B. Expressbestellung (20,50 Euro) anfallen.
  • Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin fallen 5,10 Euro Gebühr an.

Rechtsgrundlagen

  • § 6b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Anlage 7b zu § 6b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)