Führerschein: Erweiterung um die Klasse T beantragen
Kurzbeschreibung
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“, können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.
Beschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
- für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.
Seit 1. April 2021 kann die Fahrerlaubnis der Klasse B auch mit der Schlüsselzahl 197 erteilt werden. Hierbei absolviert der/die Bewerber:in die Fahrausbildung und Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und erhält die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen.
Bitte beachten Sie hierzu, dass die Entscheidung (Klasse B oder B197) bereits bei der Anmeldung in der Fahrschule sowie bei der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Beantragung erfolgen muss.
Beantragung
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift).
- Sie können den Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis/eines Führerscheins frühestens 6 Monate, bevor Sie das Mindestalter erreichen, stellen.
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Erforderliches Mindestalter erreich
- 16 Jahre für die Klassen T
Aushändigung:
- Wenn Sie nur eine Klasse (z. B. B oder A1) beantragt haben, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch die prüfende Person.
- Wenn Sie mehrere Klassen beantragt haben, erfolgt lediglich die Aushändigung einer Prüfbescheinigung durch die prüfende Person.
- Mit dieser können Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. (zusätzliche Gebühr: 11,20 Euro bzw. 12 Euro innerhalb der Probezeit)
- Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:
- persönlich
- durch bevollmächtigte Person
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bossog |
|
+49 6131 12-3482 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Herr Keil |
|
+49 6131 12-3728 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Mayer |
|
+49 6131 12-2187 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Weide |
|
+49 6131 12-2193 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Lange |
|
+49 6131 12-2812 | mandy.langestadt.mainzde |
Frau Trabert |
|
+49 6131 12-2634 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) - kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 01. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Es ist außerdem zu beachten, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog – vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen – bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Sofern Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich:
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
- bisheriger Führerschein
durch bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
- bisheriger Führerschein
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Erweiterung der Fahrerlaubnis: 45,10 Euro (45,90 Euro mit Probezeit)
- Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: 11,20 Euro bzw. 12,00 Euro innerhalb der Probezeit
- Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 6,50 Euro (nur eingeschränkt möglich)
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
Ihr Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
Rechtsgrundlagen
- § 21 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 25 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 6 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 10 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Hinweise
- Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden sein. Sie darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
- Antrag verfällt, wenn:
- die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde
- die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde
- Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal drei Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Bitte beachten Sie:
- Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
- Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Was sollte ich noch wissen
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Formulare
- Führerschein, Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis, Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung FeV, Mustervordruck des Bundesministeriums der Justiz)
- Führerschein, Vollmacht zur Abholung
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