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Führerschein: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

Beschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.

Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 Kilogramm überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen.

Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Zum Führen der Schlüsselzahlen müssen Sie die Fahrerschulung absolvieren, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

Beschreibung Schlüsselzahl 96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Pkw + Anhänger) 3.500 kg überschreitet, 4.250 kg aber nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber/die Bewerberin bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse B eingetragen werden.

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des “Begleiteten Fahrens ab 17” beträgt das Mindestalter 17 Jahre.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung.

Fahrerschulung

  • Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule.
  • Nach Abschluss der Fahrerschulung muss die Fahrschule der teilnehmenden Person eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme ausstellen.

Antragstellung

  • Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 können Sie gleichzeitig mit der Erteilung der Klasse B beantragen.
  • Bei der Antragstellung geben Sie bitte an, dass bei Erteilung der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen werden soll.
  • Die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung reichen Sie spätestens nach bestandener praktischer Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde ein.
  • Personen, die bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B innehaben, beantragen für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 den Umtausch des Führerscheins und legen zur Antragstellung die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung vor.

 

 

Beschreibung Schlüsselzahl 196

Nutzung von zweirädrigen Fahrzeugen, "entsprechend der Klasse A1", mit der Fahrerlaubnisklasse B

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn die teilnehmende Person seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Bei der Schlüsselzahl 196 handelt es sich um eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Inland). Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung beispielsweise die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht möglich ist.

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b zu § 6b Abs. 3 und 4 der FeV.

Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b FeV beizubringen.

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Fahrerschulung

  • Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten in einer Fahrschule (theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten und fahrpraktische Übungen von mindestens fünf Unterrichtseinheiten).
  • Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem/der Teilnehmer/in eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen.

Beantragung

  • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Mainz
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrerschulung" von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf Unterrichtseinheiten).

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Bossog
  • Buchstabenbereich: A bis B und U
 +49 6131 12-3482  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Herr Keil
  • Buchstabenbereich: D bis G und T
 +49 6131 12-3728  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Mayer
  • Buchstabenbereich: W bis Z und H
 +49 6131 12-2187  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Weide
  • Buchstabenbereich: I bis L und C
 +49 6131 12-2193  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Lange
  • Buchstabenbereich: R bis S
 +49 6131 12-2812  mandy.langestadt.mainzde
 Frau Trabert
  • Buchstabenbereich: M bis Q und V
 +49 6131 12-2634  fuehrerscheinstellestadt.mainzde

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Eintragung einer Schlüsselzahl
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • Teilnahmebescheinigung an der jeweiligen Fahrerschulung
  • gültiger Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) - kein digitaler Code möglich!

Hinweis:

Seit dem 01. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Es ist außerdem zu beachten, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog – vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen – bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

Gebühren

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
  • Die reine Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl B196 beträgt (Geb.-Nr.: 216 GebOST) 28,60 Euro.
  • Zusätzlich werden Gebühren zwischen 11,20 Euro und 45,10 Euro für die Ausstellung des neuen Führerscheindokumentes, für die Umstellung oder aber für die Verlängerung/Erweiterung der Fahrerlaubnis erhoben.
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren wie z.B. für die Expressbestellung (20,50 Euro) anfallen.
  • Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin fallen 6,50 Euro Gebühr an.

Fristen

Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

Voraussetzungen

Für die Schlüsselzahl 96:

  • Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.
  • Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).
  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.

Für die Schlüsselzahl 196:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.
  • Sie müssen 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können.
  • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

Was sollte ich noch wissen

Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.

Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.