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Führerschein: Anhängerklasse E beantragen 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

Beschreibung

Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet.

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

Sofern Sie im Besitz der Klasse B sind können Sie diese um die Klasse E (bzw. BE) erweitern. Diese berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg überschreiten darf, aber die des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt ist.

Beantragung

  • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift).
  • Sie können den Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis/eines Führerscheins frühestens 6 Monate, bevor Sie das Mindestalter erreichen, stellen.

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
  • Erforderliches Mindestalter erreicht:
  1. 18 Jahre für die Klassen B, BE
  • Vorbesitzklasse/n:
  1. für BE: Vorbesitz B erforderlich

Aushändigung:

  • Wenn Sie nur eine Klasse (z. B. B oder A1) beantragt haben, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch die prüfende Person.
  • Wenn Sie mehrere Klassen beantragt haben, erfolgt lediglich die Aushändigung einer Prüfbescheinigung durch die prüfende Person.
  • Mit dieser können Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. (zusätzliche Gebühr: 11,20 Euro bzw. 12 Euro innerhalb der Probezeit)
  • Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:

  • persönlich
  • durch bevollmächtigte Person

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Bossog
  • Buchstabenbereich: A bis B und U
 +49 6131 12-3482  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Herr Keil
  • Buchstabenbereich: D bis G und T
 +49 6131 12-3728  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Mayer
  • Buchstabenbereich: W bis Z und H
 +49 6131 12-2187  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Weide
  • Buchstabenbereich: I bis L und C
 +49 6131 12-2193  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Lange
  • Buchstabenbereich: R bis S
 +49 6131 12-2812  mandy.langestadt.mainzde
 Frau Trabert
  • Buchstabenbereich: M bis Q und V
 +49 6131 12-2634  fuehrerscheinstellestadt.mainzde

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • gültiger Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
  • Angaben zur Fahrschule
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) - kein digitaler Code möglich!

Hinweis:

Seit dem 01. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Es ist außerdem zu beachten, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog – vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen – bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

Sofern Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich:

persönlich

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokument
  • bisheriger Führerschein

durch bevollmächtigte Person

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokumente beider Personen
  • schriftliche Vollmacht
  • bisheriger Führerschein

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

  • Erweiterung der Fahrerlaubnis: 45,10 Euro (45,90 Euro mit Probezeit)
  • Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: 11,20 Euro bzw. 12,00 Euro innerhalb der Probezeit
  • Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 6,50 Euro (nur eingeschränkt möglich)

Zahlungsart

Bar / EC

Hinweise

  • Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden sein. Sie darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
  • Antrag verfällt, wenn
  1. die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde
  2. die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde
  • Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal drei Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Bitte beachten Sie:

  • Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
  • Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
  • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.

Zuständige Stelle

Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.