Kraftfahrzeug Ummeldung beantragen
Beschreibung
Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel oder ein Wohnsitzwechsel stattgefunden hat. Hierbei beachten Sie folgende Unterscheidungen:
Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz mit oder ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens.
Wenn Halter:innen von zugelassenen Fahrzeugen innerhalb von Deutschland umziehen, können sie auf Wunsch das Kennzeichen mitnehmen/beibehalten. Die Umschreibung des Fahrzeuges nach Mainz muss jedoch weiterhin erfolgen. Eine Kennzeichenmitnahme ist auch bei einem Halterwechsel möglich, sofern das Fahrzeug zugelassen ist.
Beantragung
- persönlich
- Vertretung durch eine bevollmächtigte Person
Vorsprache
- mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten
- mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)
Vorraussetzungen
- Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
- Eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug ist vorhanden.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
- Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Unterlagen
Umschreibung eines Fahrzeuges
- mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz mit Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
Umschreibung eines Fahrzeuges
- mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich
- Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der
- Vollmachtgeberin!)unterschrieben Vollmachtserklärung
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie - für freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte)
- aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes - für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie - für Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten - für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter/innen
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie - besondere Fahrzeugverwendung
- Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung" (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
Gebühren
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz mit Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens Standardgebühr: 26,80 Euro
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens Standardgebühr: 24,50 Euro
- Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Fristen
Sie müssen Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Hinweise
- Bei einem Umzug innerhalb von Mainz ohne Halterwechsel oder bei Namensänderung (z. B. durch Eheschließung) handelt es sich nicht um eine Umschreibung, sondern um eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Siehe hierzu die Links "Zulassungsbescheinigung Teil I ändern" und "Zulassungsbescheinigung Teil II ändern" im Abschnitt "ähnliche Dienstleistungen" am Ende dieser Seite.
- Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für Fahrzeuge finden Sie unter www.zoll.de (Link am Ende dieser Seite). Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Original) im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen.