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Bürgerinformation
In diesem Bereich beantworten wir Fragen rund um die Feuerwehr und den Katastrophenschutz. Hier finden Sie auch Informationsmaterial und Sicherheitshinweise für Ihren Alltag.
Sollten Sie noch weitere Erläuterungen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
FAQs (häufig gestellte Fragen)
Wie verhalte ich mich richtig, wenn es brennt?
Ruhe bewahren! Menschenrettung geht immer vor Brandbekämpfung!
1. Brand melden
Notruf (112) absetzen oder Brandmelder betätigen!
2. In Sicherheit bringen
Gefährdeten & hilfsbedürftigen Personen helfen
Türen schließen
Den gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
Keine Aufzüge nutzen
Auf Anweisungen achten
3. Löschversuch unternehmen
Feuerlöscher, Löschschlauch/Wandhydrant oder andere Mittel zur Brandbekämpfung nutzen.
Muss ich ein Lagerfeuer anmelden?
Von Seiten der Feuerwehr ist es nicht notwendig ein Lagerfeuer anzumelden.
Sollten Sie jedoch Bedenken haben, dass durch Ihr Feuer die Feuerwehr alarmiert werden könnte, kann es nicht schaden, die Feuerwehrleitstelle (06131/12-4580) im Voraus über das Feuer zu informieren.
Darf ich Grünschnitt verbrennen?
Nach der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 4. Juli 1974 gilt:
Pflanzliche Abfälle müssen grundsätzlich verwertet werden. Dies gilt auch bei Mengen unter 3 m³. Eine Verbrennung kommt nur in engen Ausnahmefällen und unter den Bestimmungen der Landesverordnung in Betracht.
Ausnahmen sind möglich, wenn es sich um nicht verwertbare Pflanzenteile wie das Wurzelwerk handelt und für diese keine zumutbare Entsorgung möglich ist. Außerdem sind Ausnahmen möglich, wenn die Pflanzen von Krankheiten befallen sind.
Wenn Sie pflanzliche Abfälle verbrennen möchten, müssen Sie das vorher anmelden.
Weitere Informationen und das Formular zur Anmeldung einer Verbrennung von pflanzlichen Abfällen finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)
Was ist zu tun, wenn ich einen Baum fällen lassen möchte?
Die Feuerwehr wird nur tätig, sofern von dem Baum eine unmittelbare Gefahr ausgeht.
In Mainz unterliegen Bäume ab einem Umfang von 80 cm und 100 cm Stammhöhe der Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz. Sie müssen daher für diese Bäume eine Genehmigung nach der Rechtsverordnung beantragen.
Eine Fällgenehmigung (Öffnet in einem neuen Tab) bzw. Genehmigung zum Rückschnitt außerhalb von Baugenehmigungsverfahren erteilt das Grün- und Umweltamt der Landeshauptstadt Mainz.
Ich habe ein Wespennest auf dem Grundstück - was soll ich tun?
Bei Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen ist immer der Aspekt des Naturschutzes und der Erhalt des Lebens zu beachten. Einige Arten sind vom Aussterben bedroht und stehen unter Natur-/Artenschutz.
Grundsätzlich gilt, dass die Feuerwehr nur bei einer Gefahr für Menschen tätig wird. Ansonsten ist dies zunächst eine Aufgabe, welche durch fachkundige Privatunternehmen durchzuführen ist (z.B. Imker).
Eine Tätigkeit der Feuerwehr kann z.B. bei einer bestehenden Insektengift-Allergie oder bei Kinderspielplätzen in Frage kommen.
Die Kosten eines Feuerwehreinsatzes sind schwer zu beziffern, da diese abhängig von der Art und dem Umfang des eingesetzten Personals und der Fahrzeuge sind.