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Ihre Fragen, unsere Antworten
Unser FAQ liefert kompakte Antworten zur kommunalen Wärmeplanung und ihren Zielen.
Wir haben unser FAQ zur kommunalen Wärmeplanung Mainz überarbeitet und deutlich erweitert – damit Sie noch schneller die Antworten finden, die wirklich für Sie relevant sind.
Was ist neu?
Die häufigsten Fragen aus dem Bürgerforum und der öffentlichen Beteiligungsphase haben wir aufgegriffen und direkt beantwortet. Außerdem haben wir eine neue Orientierungshilfe ergänzt: Je nachdem, ob Ihr Stadtteil als Wärmenetzgebiet oder Einzelheizungsgebiet eingestuft ist, finden Sie jetzt konkrete Handlungsempfehlungen.
Kommunale Wärmeplanung und der Mainzer Wärmeplan – Was steckt dahinter?
Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum gibt es sie?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die Wärmeversorgung in Mainz klimafreundlich, sicher und bezahlbar gestaltet werden kann. Sie zeigt klimafreundliche Versorgungsoptionen in verschiedenen Stadtgebieten auf – etwa zu Wärmenetzen und dezentralen Lösungen wie z.B. Wärmepumpen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben (Wärmeplanungsgesetz). Großstädte wie Mainz müssen bis zum 30. Juni 2026 einen fertigen Wärmeplan vorlegen. Eine koordinierte Planung verhindert teure Einzellösungen, schafft Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer:innen und ermöglicht eine sozial verträgliche Wärmewende.
Wie hängen der kommunale Wärmeplan und der Wärmemasterplan 2.0 zusammen?
Der kommunale Wärmeplan baut auf den Ergebnissen des Wärmemasterplans 2.0 auf, der von den Mainzer Stadtwerken erstellt wurde. Diese Ergebnisse werden unter Einbezug lokaler Akteur:innen erweitert, detailliert und ergänzt. Die kommunale Wärmeplanung arbeitet mit einer aktuelleren Datenlage und geht bei den Gebietseinteilungen kleinteiliger vor. Damit sind die Ergebnisse des Wärmemasterplans 2.0 überholt.
Bei zukünftigen Entscheidungen wird ab sofort die kommunale Wärmeplanung als gültiges informelles Planungsinstrument herangezogen. Ausführliche Informationen zum Wärmemasterplan 2.0 finden Sie auf der Webseite der Mainzer Stadtwerke:
Mit Beschluss durch den Stadtrat am 17. Juni 2026, wurde der Wärmeplan beschlossen und dient der Stadtverwaltung sowie Energieversorgern als Planungs- und Entscheidungsgrundlage.
Für Gebäudeeigentümer:innen gibt es jedoch keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung aus dem Wärmeplan. Verbindliche Vorgaben für Eigentümer:innen ergeben sich ausschließlich aus den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen des Bundes, insbesondere dem seit 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Wärmeplan selbst begründet keine unmittelbaren Pflichten für Gebäudeeigentümer:innen.
Wie wirkt sich die Wärmeplanung auf mich als Bürger:in aus?
Die kommunale Wärmeplanung zeigt, welche klimafreundlichen Wärmeversorgungsoptionen es in Mainz gibt. Für Sie als Bürger:in entstehen keine direkten Verpflichtungen – der Plan bietet Orientierung, etwa zu Wärmenetzen, Wärmepumpen oder Fördermöglichkeiten. Besonders für Eigentümer:innen kann er eine wertvolle Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen sein. Insbesondere bei einem geplanten Heizungstausch oder einer Gebäudesanierung kann der Wärmeplan helfen, die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung im eigenen Gebiet einzuschätzen. Er schreibt jedoch keine bestimmte Heiztechnologie vor.
Was kann ich als Mainzer:in zur Wärmeplanung beitragen?
Sie können sich aktiv informieren, an Bürger:innen-Veranstaltungen teilnehmen und Vorschläge oder Bedenken einbringen. Zusätzlich können Sie prüfen, ob Ihr eigenes Heizsystem bereits effizient ist oder auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann.
Wie kann ich mich über den Stand der Wärmeplanung in Mainz informieren?
Wann ist der Mainzer Wärmeplan fertig und wann beginnt die Umsetzung?
Der Wärmeplan muss gesetzlich bis zum 30. Juni 2026 fertiggestellt sein. Der Beschluss durch den Stadtrat ist am 17. Juni 2026 erfolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen hat bereits begonnen und erstreckt sich schrittweise über viele Jahre bis 2035 bzw. 2040. Es gibt also keinen plötzlichen Stichtag, an dem alles fertig ist. Die Umsetzung des Mainzer Wärmeplans ist ein kontinuierlicher Prozess, der uns die nächsten Jahre begleiten wird.
Bin ich verpflichtet? Anschluss und Heizungstausch
Bin ich als Eigentümer:in verpflichtet, meine Heizung zu wechseln oder mich ans Wärmenetz anzuschließen?
Nein. Der Wärmeplan verpflichtet Sie nicht unmittelbar zum Handeln. Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Für die Anforderungen an eine neu eingebaute Heizungsanlage ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) maßgeblich. Die bisherige allgemeine Vorgabe, dass eine neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, ist entfallen. Das GModG ist technologieoffener ausgestaltet. Es können beispielsweise Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüsse, Biomasse- und Hybridheizungen sowie auch weiterhin Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen eingesetzt werden. Für fossile Heizungen gelten jedoch schrittweise steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe.
Wird es in Mainz einen Anschlusszwang an das Wärmenetz geben?
Im Gebiet Mainz-Lerchenberg gibt es bereits seit 1984 einen Anschlusszwang für das Wärmenetz. Ob ein verpflichtender Anschluss an ein erweitertes oder neues Wärmenetz in Zukunft eingeführt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Kommunale Wärmeplan selbst begründet keinen Anschluss- und Benutzungszwang. Ob in weiteren Gebieten ein solcher Zwang eingeführt wird, ist eine davon getrennte rechtliche Frage und würde eine gesonderte rechtliche Grundlage beziehungsweise Entscheidung erfordern.
Darf ich meine bestehende Heizung weiter nutzen bzw. was muss ich bei einem Austausch beachten?
Ja, bestehende Heizungen dürfen in der Regel weiter genutzt werden. Wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut wird, gelten seit dem 29. Juli 2026 die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Die frühere allgemeine 65-Prozent-Vorgabe ist entfallen.
Das GModG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Heiztechnologien. Auch Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen können grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Anlagen gelten jedoch ab 2029 schrittweise steigende Anforderungen an den Anteil bestimmter klimafreundlicher Brennstoffe. Für neue Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen gelten dabei grundsätzlich folgende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Wie kann mir der Wärmeplan bei meiner persönlichen Planung helfen?
Der Wärmeplan ist kein individueller Ratgeber, aber er hilft, die eigene Situation einzuordnen: Prüfen Sie zunächst, welche Versorgungsart für Ihr Gebiet dargestellt ist (Wärmenetz oder dezentrale Lösung). Denken Sie dabei daran, dass der Plan eine langfristige Orientierung bis 2035 bzw. 20240 bietet – konkrete Zeitpläne speziell für den konkreten Ausbau von Wärmenetzen entstehen erst in nachgelagerten Schritten. Die Darstellung eines Gebietes als potenzielles Wärmenetzgebiet bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Anschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar sein wird. Steht ein Heizungstausch oder eine Sanierung an, lohnt sich der Blick auf aktuelle Förderprogramme und eine unabhängige Energieberatung, z. B. über die Verbraucherzentrale:
Mainz konkret – Technologien und Versorgungsgebiete
Welche Heizsysteme wird es in Zukunft geben?
Es werden verschiedene erneuerbare Energietechnologien eingesetzt: Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme und Geothermie. Die genaue Auswahl hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der Verfügbarkeit von Ressourcen ab. Mainz hat dabei besonders gute Voraussetzungen: In vielen Stadtteilen ist der Untergrund sehr gut für oberflächennahe Geothermie geeignet. Zusätzlich bieten der Rhein, die Kläranlage (Abwasserwärme), Rechenzentren und Unternehmen (industrielle Abwärme) sowie Solarenergie auf Dächern großes Potenzial. Wasserstoff kann grundsätzlich Bestandteil einer zukünftigen Energieversorgung sein. Für die Gebäudeheizung wird er jedoch voraussichtlich eine untergeordnete Rolle spielen, während Wärmepumpen, Wärmenetze und andere erneuerbare Wärmequellen im Mittelpunkt stehen.
Was ist der Unterschied zwischen Nah- und Fernwärme?
Fernwärme wird über ein größeres, stadtweites Leitungsnetz verteilt und stammt oft aus zentralen Erzeugungsanlagen. Nahwärme hingegen versorgt kleinere, räumlich begrenzte Gebiete – zum Beispiel ein Quartier oder einen Ortsteil – über ein lokales Netz. Beide Systeme können klimafreundlich betrieben werden, etwa mit Geothermie, Abwärme oder Solarthermie als Wärmequelle. In Mainz ist der größte Fernwärmeversorger die Mainzer Fernwärme GmbH mit den Haupterzeugeranalgen auf der Ingelheimer Aue. Daneben gibt es noch Fernwärmeversorgungsgebiete auf dem Lerchenberg oder der Berliner Siedlung, welche von der Mainzer Wärme PLUS versorgt werden.
Wie wird die Fernwärme in Zukunft erzeugt?
Im kommunalen Wärmeplan sind unterschiedliche erneuerbare Wärmepotenziale ausgewiesen, wie die Fernwärme klimafreundlich bereitgestellt werden könnte. Jeder Betreiber eines Wärmenetzes ist dazu verpflichtet, einen Transformationsplan aufzustellen, wie die Wärme in Zukunft klimaneutral bereitgestellt werden soll. Der kommunale Wärmeplan dient hierbei als Orientierungshilfe.
Welche Wärmenetzgebiete sind im Wärmeplan vorgesehen?
Der Wärmeplan identifiziert in verschiedenen Stadtteilen Gebiete, die sich für eine Versorgung über Wärmenetze eignen. Die Ausweisung als Wärmenetzgebiet stellt eine langfristige Perspektive dar und garantiert nicht, dass jedes Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt angeschlossen werden kann.
Welche Rolle spielen grünes Methan und grüner Wasserstoff im Mainzer Wärmeplan?
Grünes Methan und grüner Wasserstoff werden im Kommunalen Wärmeplan als mögliche Option unter bestimmten Voraussetzungen eingeordnet.
Der Wärmeplan empfiehlt, grünen Wasserstoff vorrangig in Industrieprozessen mit hohem Energiebedarf einzusetzen, insbesondere dort, wo hohe Temperaturen erforderlich sind und Elektrifizierung nicht möglich ist. Für den Gebäudesektor wird Wasserstoff als untergeordnete Lösung eingeschätzt, da Wärmepumpen meist effizienter und wirtschaftlicher sind. Das Gebäudemodernisierungs-Gesetz (GModG) schließt Wasserstoff- beziehungsweise gasbasierte Heizungen nicht generell aus. Für die Wirtschaftlichkeit einer solchen Lösung sind jedoch insbesondere die langfristige Verfügbarkeit und die Kosten geeigneter klimafreundlicher Brennstoffe zu berücksichtigen.
Warum gibt die Stadt keine klare Empfehlung für eine bestimmte Heiztechnik?
Weil jedes Gebäude anders ist. Die Landeshauptstadt Mainz ist nicht Gesetzgeberin und trifft keine individuellen Investitionsentscheidungen für Sie. Der Wärmeplan soll Orientierung bieten, aber keine Technologie vorschreiben. Die richtige Lösung für Ihr Zuhause hängt von vielen persönlichen Faktoren ab – lassen Sie sich individuell beraten.
Mein Stadtteil liegt in einem Eignungsgebiet – was bedeutet das konkret?
Der Wärmeplan teilt das Mainzer Stadtgebiet in vier Gebietstypen ein. Je nachdem, in welchem Gebiet Ihr Gebäude liegt, ergeben sich unterschiedliche Empfehlungen.
Wärmenetzgebiet - hellorange Flächen
Ein Wärmenetz (Fernwärme oder Nahwärme) ist für dieses Gebiet langfristig gut geeignet. Es ist möglich, dass in den nächsten Jahren ein Netz aufgebaut wird – aber noch nicht sicher. Es muss geprüft werden, wo der Anschluss an ein Wärmenetz am sinnvollsten ist. Wer hier eine neue Heizung plant, sollte hier den aktuellen Planungsstand im Blick behalten. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an waermeplanungstadt.mainzde.
Wärmenetzgebiete
Wärmenetzgebiet (hohe Priorität) – orange Flächen
Diese Gebiete eignen sich laut kommunaler Wärmeplanung für den Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme oder Nahwärme) mit klimafreundlicher Wärme. Es wird geprüft, wo der Anschluss an ein Wärmenetz am sinnvollsten ist.
Die hohe Priorität bedeutet: Es ist wahrscheinlich, dass diese Art der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren hier umgesetzt wird. Dies ist jedoch keine verbindliche Festlegung und kein unmittelbarer Ausbauauftrag. Wer hier eine neue Einzelheizung einbaut, könnte in einigen Jahren trotzdem ans Netz wechseln wollen – das sollte in die Entscheidung einfließen.
Vor geplantem Heizungswechsel empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Mainzer Fernwärme:
In diesen Gebieten ist kein Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geplant. Die Wärmeversorgung soll hier überwiegend durch einzelne Heizungen in jedem Gebäude erfolgen, zum Beispiel durch Wärmepumpen oder andere erneuerbare Energien. Hier ist eine detaillierte Energieberatung empfehlenswert, um die beste Option für das eigene Gebäude zu identifizieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der energetischen Gebäudesanierung. Hier haben Sie außerdem die Möglichkeit, mithilfe der EnergieChecks zu den Themen "Wärmepumpe", "Photovoltaik", "Modernisierung" und "Fördermittel" in wenigen Minuten selbst prüfen, welches Einsparpotenzial Ihr Zuhause bietet.
In diesen Gebieten ist kein Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geplant. Die Wärmeversorgung soll hier überwiegend durch einzelne Heizungen in jedem Gebäude erfolgen, zum Beispiel durch Wärmepumpen oder andere erneuerbare Energien. Die hohe Priorität bedeutet: Es ist wahrscheinlicher, dass diese Art der Wärmeversorgung hier umgesetzt wird. Dies ist jedoch keine verbindliche Festlegung. Dennoch ist jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die eigene Heizung zu planen, Beratung zu holen und Förderung zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der energetischen Gebäudesanierung. Hier haben Sie außerdem die Möglichkeit, mithilfe der EnergieChecks zu den Themen "Wärmepumpe", "Photovoltaik", "Modernisierung" und "Fördermittel" in wenigen Minuten selbst prüfen, welches Einsparpotenzial Ihr Zuhause bietet.
Eine Wärmepumpe ist grundsätzlich für viele Gebäude eine geeignete klimafreundliche Wärmeversorgung. Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen bestehen weiterhin Fördermöglichkeiten. Die konkreten Förderbedingungen sollten vor einer Investitionsentscheidung geprüft werden, da sich Förderhöhe und Fördervoraussetzungen ändern können.
Wenn Sie ohnehin Sanierungsmaßnahmen planen, ist es sinnvoll, die spätere Nutzung einer Wärmepumpe von Anfang an mitzudenken. Sprechen Sie außerdem mit der Mainzer Fernwärme oder der Mainzer Wärme Plus, um zu klären, ob ein Wärmenetzanschluss für Sie eine Alternative sein könnte.
Sollte ich mir noch schnell eine Gasheizung einbauen?
Bei einer Entscheidung für eine neue Gasheizung sollten neben den Anschaffungskosten auch die langfristigen Brennstoffkosten, die Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe sowie mögliche zukünftige Preis- und Verfügbarkeitsrisiken berücksichtigt werden. Grundsätzlich dürfen Gasheizungen weiterhin eingebaut werden. Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen gelten jedoch ab 2029 schrittweise steigende Anforderungen an den Einsatz bestimmter klimafreundlicher Brennstoffe. Vorgesehen sind grundsätzlich mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Wenn Sie dringend handeln müssen, holen Sie sich bitte zunächst eine individuelle Energieberatung ein, um zu klären, ob eine Heiztechnik ohne fossile Brennstoffe nicht langfristig die bessere Variante sein kann.
Was ist, wenn mein Gebäude nicht ans Wärmenetz angeschlossen wird?
Das ist kein Nachteil. Für Gebäude, die nicht über ein Wärmenetz versorgt werden, gibt es sogenannte individuelle Wärmelösungen – zum Beispiel Wärmepumpen oder Solarthermie. Auch für diese Lösungen stehen Fördermittel zur Verfügung. Alle Optionen zielen auf dasselbe Ziel: bezahlbare und klimaneutrale Wärme für Ihr Zuhause.
Was bedeutet der Mainzer Wärmeplan für Mieter:innen und Mehrfamilienhäuser?
Die Wohnungswirtschaft ist aktiv in die Planung einbezogen, und die soziale Verträglichkeit hat dabei einen hohen Stellenwert. Bei Modernisierungen sind die gesetzlichen Regelungen zur Modernisierungsumlage sowie die verfügbaren Förderprogramme zu berücksichtigen. Als Mieter:in haben Sie keine unmittelbaren Pflichten aus dem Wärmeplan.
Kosten und Förderung
Gibt es finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme?
Ja. Bund und Länder bieten verschiedene Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Energien und energieeffiziente Heizsysteme an. Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst. Deshalb sollten vor einer Investitionsentscheidung die aktuell geltenden Förderprogramme und Fördervoraussetzungen geprüft werden.
Lassen Sie sich auch zur Beantragung individuell beraten. Aktuelle Informationen finden Sie unter:
Wann lohnt sich der Umstieg auf ein neues Heizsystem?
Besonders dann, wenn Ihre Heizung älter oder defekt ist oder wenn Sie ohnehin Sanierungsmaßnahmen planen. Bestehende Fördermöglichkeiten können einen Heizungstausch finanziell unterstützen. Ob ein vorgezogener Austausch wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte anhand der individuellen Situation und der aktuell geltenden Förderbedingungen geprüft werden. Stimmen Sie Ihre Entscheidung mit dem Kommunalen Wärmeplan ab, um die passende Technologie für Ihr Gebiet zu wählen. Der Wärmeplan schreibt zwar keine bestimmte Technologie vor, zeigt aber perspektivisch die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung im jeweiligen Gebiet auf.
Wie wird sichergestellt, dass Wärme auch in Zukunft bezahlbar bleibt?
Durch frühzeitige und transparente Information können Eigentümer:innen rechtzeitig planen und die derzeit verfügbaren Fördermittel nutzen. Eine koordinierte Infrastrukturplanung verhindert teure Einzellösungen. Und die Nutzung lokaler Energiequellen – wie Abwärme aus Rechenzentren – sorgt für stabilere Preise, unabhängig von fossilen Importen. Der Wärmeplan kann zur langfristigen Planung und Diversifizierung der Wärmeversorgung beitragen. Eine Garantie für bestimmte zukünftige Wärmepreise kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.
Das neue Heizungsgesetz (GModG) – Was gilt?
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und gilt es schon?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Bundestag und Bundesrat haben die Gesetzesnovelle im Juli 2026 verabschiedet. Das GModG löst die bisherige Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab beziehungsweise entwickelt sie grundlegend weiter.
Eine zentrale Änderung ist der Wegfall der bisherigen allgemeinen 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen. Stattdessen ist das GModG technologieoffener ausgestaltet und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Formen der Wärmeversorgung.
Für Sie als Bürger:in in Mainz ergeben sich daraus zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Pflichten. Bei einem Heizungstausch sind jedoch die jeweils geltenden Anforderungen des GModG zu beachten.
Wenn Gas- und Ölheizungen laut GModG-Eckpunkten erlaubt bleiben sollen – warum zeigt der Wärmeplan andere Optionen?
Der kommunale Wärmeplan zeigt, welche Versorgungsoptionen in Ihrem Quartier mittel- und langfristig möglich sind – unabhängig davon, welche Heiztechnologien das Bundesrecht grundsätzlich zulässt.
Das GModG und der Kommunale Wärmeplan erfüllen dabei unterschiedliche Funktionen: Das Bundesgesetz regelt die rechtlichen Anforderungen an die Wärmeversorgung einzelner Gebäude. Der Wärmeplan zeigt die strategische Entwicklung der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene.
Die Landeshauptstadt Mainz empfiehlt weder das Abwarten noch das Übereilen von Entscheidungen, sondern eine individuelle Beratung.
Versorgungssicherheit und Baustellen
Wird die Wärmeversorgung während der Umsetzung gewährleistet?
Ja. Eine stabile Energieversorgung hat oberste Priorität. Der Ausbau von Wärmenetzen erfolgt schrittweise und muss so geplant werden, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Für einzelne Gebäude können sich jedoch Übergangs- und Planungsphasen ergeben.
Bedeutet der Wärmeplan mehr Baustellen in der Stadt?
Der Ausbau von Wärmenetzen sowie der Ausbau der Stromnetze für die erneuerbare Wärmeversorgung erfordert temporäre Baustellen. Die langfristigen Vorteile für die Bewohner:innen – günstigere, klimafreundliche Wärme – werden diese vorübergehenden Beeinträchtigungen allerdings aufwiegen.
Zudem wird das Baustellenaufkommen durch eine langfristige Koordinierung mit verschiedenen infrastrukturellen Maßnahmen möglichst minimiert. Es ist zudem vorgesehen (wo möglich), mit den Baumaßnahmen eine Aufwertung der öffentlichen Flächen durchzuführen.
Persönliche Beratung: Lassen Sie sich individuell beraten!
Erste Informationen zum Thema Energieberatung sowie Kontaktdaten erhalten Sie unter: