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Adoption 

Beschreibung

vielleicht ein Weg für Sie und Ihr Kind  

oder für Paare mit Kinderwunsch

Die Adoptionsvermittlungs- und  -beratungsstelle bietet Ihnen zu folgenden Themen Unterstützung an:

  1. Beratung von Eltern, Müttern und Vätern, die sich überlegen, ein Kind in eine andere Familie zu geben, damit es dort lebt.

    Sie sind schwanger und befinden sich in einer problematischen Situation, in der Sie Hilfe und Unterstützung benötigen. Wir bieten Ihnen daher eine ergebnisoffene Beratung an, um für sich und ihr Kind eine möglichst gute Entscheidung treffen zu können. Der erste Kontakt - gerade für Eltern, Mütter und Väter, die ihr Kind zur Adoption frei geben wollen - kann auch immer telefonisch erfolgen. Es gibt verschieden Möglichkeiten, wie eine Adoption gestaltet werden kann. In jedem Fall wird die vertrauliche Beratung gewahrt, auch bei jungen Frauen, die noch nicht volljährig sind.

    Ein Kind kann direkt nach der Geburt in eine überprüfte Familie vermittelt werden. Frühestens nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 8 Wochen, kann die Einwilligung der leiblichen Eltern zur Adoption vor einem Notar erfolgen.

    Die Erklärung leitet der Notar an das Amtsgericht weiter. Diese Erklärung kann nur unter erschwerten Bedingungen zurückgenommen werden.

    Während der 8-Wochenfrist haben die leiblichen Eltern das Recht, ihr Kind zurückzufordern.

    Adoptiveltern und leibliche Eltern werden von den Fachkräften der Adoptionsvermittlungs- und –beratungsstelle in allen Phasen begleitet und unterstützt.

  2. Beratung und Überprüfung von Adoptivbewerbern, die in Mainz ihren Wohnsitz haben und ein Kind adoptieren möchten

    Für die Adoptivinteressenten finden regemäßig Informationsabende statt. Termine und Örtlichkeit sind bei der Adoptionsvermittlungsstelle zu erfragen. Eine Anmeldung ist erforderlich.

    Das Bewerbungsverfahren in Mainz unterteilt sich in zwei Bereiche:

    Für Adoptivbewerber ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar obligatorisch. Dieses wird  jeweils von einer Psychologin an zwei Wochenenden durchgeführt und ist mit Kosten pro Paar verbunden. Termine und Örtlichkeiten sind bei der Adoptionsvermittlungsstelle zu erfragen.

    Nach dem Besuch des Vorbereitungsseminars wenden Sie sich für das Überprüfungsverfahren und das weitere Procedere an die Adoptionsvermittlungsstelle des Amtes für Jugend und Familie Mainz.

    Sobald diese Unterlagen (siehe pdf-Datei) der Adoptionsstelle vollständig vorliegen, folgen

    - persönliche Gespräche im Amt für Jugend und Familie

    - Hausbesuche

    - und abschließend die Erstellung eines Sozialberichtes
  1. Vermittlung von Kindern, die zur Adoption frei gegeben worden sind.

    Ein Kind kann direkt nach der Geburt in eine überprüfte Familie vermittelt werden. Frühestens nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 8 Wochen, kann die Einwilligung der leiblichen Eltern zur Adoption vor einem Notar erfolgen.

    Die Erklärung leitet der Notar an das Amtsgericht weiter. Diese Erklärung kann nur unter erschwerten Bedingungen zurückgenommen werden.

    Während der 8-Wochenfrist haben die leiblichen Eltern das Recht, ihr Kind zurückzufordern.

    Adoptiveltern und leibliche Eltern werden von den Fachkräften der Adoptionsvermittlungs- und –beratungsstelle in allen Phasen begleitet und unterstützt. 
  1. Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen, leiblichen Eltern und Adoptiveltern.

    Die Adoption umfasst den Prozess vom Abgeben des Kindes und darüber hinaus. Dabei ist es Aufgabe der Adoptionsstelle Mainz, alle Beteiligten in diesen Phasen zu begleiten. 
  1. Betreuung und Überprüfung von Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen.

    Wenn Sie in einer Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft leben handelt es sich um eine Stiefelternadoption.

    Voraussetzung für eine Stiefeltern- oder Verwandtenadoption ist, eine angemessene Zeit mit dem Kind zusammen gelebt zu haben.

    Eine notarielle Zustimmung der biologischen Eltern und des Kindes, sollte es das 14. Lebensjahr vollendet haben ist notwendig.

    Auch die Antragstellung des Annehmenden muss über einen Notar erfolgen.

    Für eine Stiefeltern- und Verwandtenadoption sind ebenfalls persönliche Gespräche und Hausbesuche seitens des Amtes für Jugend und Familie Voraussetzung, um im Anschluss eine fachliche Äußerung gegenüber dem Familiengericht abzugeben (s. Informationsblatt Stadt Mainz Adoption nach gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bzw. in der Ehe für Alle)
  1. Begleitung und Beratung von Adoptierten bei der Herkunftssuche sowie Beratung und Begleitung abgebender Eltern bei der Suche nach ihren Kindern

    Eine Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Herkunftssuche erfolgt vertraulich für Jugendliche und Erwachsene Adoptierte, leibliche Geschwister und Eltern und stellt eine Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte dar.

    In dem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Adoptionsakten inzwischen 100 Jahre ab Geburtsdatum aufzubewahren sind. Um eine Herkunftssuche zu veranlassen benötigen wir von Ihnen persönliche Identitätsnachweise.

Interessierte wenden sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:  9 Uhr bis 12 Uhr, 13.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC