Beistandschaft
Beschreibung
Beim Amt für Jugend und Familie kann ein Antrag auf Beistandschaft gestellt werden, wenn:
- die Vaterschaft festgestellt werden soll und/oder
- Unterhaltsansprüche geltend zu machen sind
So wird das Jugendamt Beistand:
- durch einen formlosen schriftlichen Antrag
- beim Jugendamt Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes (in der Regel = Wohnort)
Der Beistand soll den Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, bei den genannten Anliegen unterstützen.
Voraussetzungen
- Sie leben innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
Adresse
Besucheranschrift
Erthalstr. 1, 1. StockPostanschrift: Kaisterstr. 3 - 5
55116 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Enrico Straub |
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+49 6131 12-3586 | enrico.straubstadt.mainzde |
Frau Birgit Therese Streit |
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+49 6131 12-3511 | birgit.streitstadt.mainzde |
Frau Brigitte Widmann | Buchstaben: J, O, Q, R, Sch, W, Z | +49 6131 12-2811 | brigitte.widmannstadt.mainzde |
Frau Anette Würth |
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+49 6131 12-3578 | anette.wuerthstadt.mainzde |
Frau Michaela Helleken |
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+49 6131 12-3576 | michaela.hellekenstadt.mainzde |
Frau Claudia Sarabia | Sachgebietsleitung | +49 6131 12-3580 | claudia.sarabiastadt.mainzde |
Frau Melanie Weyrich | Teamleitung | +49 6131 12-3508 | melanie.weyrichstadt.mainzde |
Frau Dagmar Streule | – | +49 6131 12-3577 | dagmar.streulestadt.mainzde |
Hinweise
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich für solch einen Beistand entscheiden, wird damit die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Aufgaben des Beistandes und rechtliche Folgen:
- Der Beistand übernimmt die von Ihnen gewünschten / beantragten Aufgaben
- Der Beistand wird seine Tätigkeit mit Ihnen besprechen
- Das Jugendamt als Beistand bietet umfassende Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft und Realisierung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes
- Der Beistand soll dem minderjährigen Kind u. a. zu seinem Recht verhelfen, notfalls auch mit Hilfe eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft oder eines Antrages auf Unterhalt / höheren Unterhalt bei Gericht. Allerdings ist in einem gerichtlichen Verfahren lediglich der Beistand zur gesetzlichen Vertretung Ihres Kindes berechtigt.
- Beendigung der Beistandschaft:
Die Beistandschaft endet, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt. Sie endet automatisch bei Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes.