Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister
Beschreibung
Eine Mutter hat das alleinige Sorgerecht, wenn:
- die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind
- keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde
- keine gerichtlichen Entscheidungen zum gemeinsamen Sorgerecht bekannt sind
Hierüber kann sie eine schriftliche Auskunft erhalten.
Zuständigkeit
- Für die Ausstellung einer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister ist immer das Jugendamt zuständig, wo das Kind und die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort) haben.
- Das Jugendamt des Wohnortes wendet sich ggf. im Rahmen der Amtshilfe an das Jugendamt des Geburtsortes
Adresse
Besucheranschrift
Bonifazius-Turm BErthalstraße 1
55118 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
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Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Geburtsurkunde (falls vorhanden)
Gebühren
Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenfrei.