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Bildungs- und Teilhabepaket – Lernförderung 

Beschreibung

Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig nach den Ergebnissen von Klassenarbeiten, Tests und anderen Aufgaben. In welchem Schulfach hat es Probleme?

Sprechen Sie mit den Lehrkräften: Haben sie Tipps, wie Ihr Kind besser im Unterricht mitkommen kann? Gibt es an der Schule kostenlose Förderangebote?

Ist das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet und gibt es an Ihrer Schule sonst keine Unterstützung? Dann übernehmen wir die Kosten für die Nachhilfe. Lassen Sie sich von der Lehrkraft bestätigen, dass Ihr Kind zusätzlich Unterstützung braucht um das Klassenziel zu erreichen.

Die Lehrkraft füllt mit Ihnen zusammen die Anlage „Lernförderung“ aus. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen Bescheid über die bewilligten Stunden. Die von Ihnen ausgewählten Anbietenden von Nachhilfestunden können die Kosten dann direkt mit uns abrechnen.

Stellen Sie einen Antrag und fügen die Anlage „Lernförderung“ bei.

Vorrausssetzung dafür ist, dass Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene eine der nachfolgenden Leistungen erhalten:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Details zum Antrag entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.

Telefonzeiten:

Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten sie daher, ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bearbeitung aufgrund der Unterbesetzung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis. Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen.  

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3620
Telefax
+49 6131 12-2962
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Annika Darmstadt
  • Buchstabenbereich: D und P und Sa bis Sg und So bis Sz und V und X bis Y und Z
 +49 6131 12-4429  annika.darmstadtstadt.mainzde
 Frau Nadine Dieterich
  • Buchstabenbereich: Eh bis Ez und Mm bis Mz und Q und Ra bis Rd und Sch
 +49 6131 12-3001  nadine.dieterichstadt.mainzde
 Frau Eva Heumüller
  • Buchstabenbereich: B bis C und F und J und Sh bis Sn
 +49 6131 12-2721  eva.heumuellerstadt.mainzde
 Frau Kerstin Lorbach
  • Buchstabenbereich: A und L und N und U bis Ü und W
 +49 6131 12-3614  kerstin.lorbachstadt.mainzde
 Frau Aline Meier
  • Buchstabenbereich: Ea bis Eg und G bis I und Maa bis Maj und Re bis Rz und T
 +49 6131 12-2749  aline.meierstadt.mainzde
 Frau Janina Reiß  +49 6131 12-4191  janina.reissstadt.mainzde
 Frau Laura Stabroth
  • Buchstabenbereich: K und Mak bis Ml und O bis Ö
 +49 6131 12-3024  laura.stabrothstadt.mainzde
 Frau Natascha Steil  +49 6131 12-3938  natascha.steilstadt.mainzde