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Bildungs- und Teilhabepaket, Leistungen beantragen 

Beschreibung

Bildungs- und Teilhabepaket – Allgemein

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wir mit bis zu 15 Euro monatlich.


Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195 Euro jährlich (130 Euro für das erste, 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schüler:innen (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene erhalten, wenn sie eine dieser Sozialleistungen beziehen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Ihre Ansprechpartner:innen

Bitte senden Sie Ihre Anträge und Anfragen an die unten aufgeführten Adressen je nach Art der bezogenen Sozialleistung – Ausnahmen bilden das Mittagessen und die Schüler:innenbeförderung.

SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)

Jobcenter Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19
55130 Mainz
Tel: 06131 8808-0

SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG

Landeshauptstadt Mainz
Amt für soziale Leistungen
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Tel: 115

Mittagessen für Schüler:innen sowie Schüler:innenbeförderung

Landeshauptstadt Mainz
Schulamt
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Tel: 115

Mittagessen für Hort- und Kita-Kinder

Landeshauptstadt Mainz
Amt für Jugend und Familie
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Tel: 115

Telefonzeiten:

Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten sie daher, ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bearbeitung aufgrund der Unterbesetzung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis. Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen.  

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3620
Telefax
+49 6131 12-2962
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Annika Darmstadt
  • Buchstabenbereich: D und P und Sa bis Sg und So bis Sz und V und X bis Y und Z
 +49 6131 12-4429  annika.darmstadtstadt.mainzde
  Sina Gans  +49 6131 12-4430  sina.gansstadt.mainzde
 Frau Eva Heumüller
  • Buchstabenbereich: B bis C und F und J und Sh bis Sn
 +49 6131 12-2721  eva.heumuellerstadt.mainzde
 Frau Kerstin Lorbach
  • Buchstabenbereich: A und L und N und U bis Ü und W
 +49 6131 12-3614  kerstin.lorbachstadt.mainzde
 Frau Aline Meier
  • Buchstabenbereich: Ea bis Eg und G bis I und Maa bis Maj und Re bis Rz und T bis Rz
 +49 6131 12-2749  aline.meierstadt.mainzde
 Frau Janina Reiß  +49 6131 12-4191  janina.reissstadt.mainzde
 Frau Laura Stabroth
  • Buchstabenbereich: K und Mak bis Ml und O bis Ö
 +49 6131 12-3024  laura.stabrothstadt.mainzde
 Frau Natascha Steil  +49 6131 12-3938  natascha.steilstadt.mainzde