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Hilfe zum Lebensunterhalt 

Beschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten Personen, die nicht auf Dauer erwerbsunfähig sind (z. B. eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten) und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt nicht (vollständig) aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Das Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft wird, soweit es den Eigenbedarf übersteigt, ebenfalls berücksichtigt.

Die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt kann vorab nicht abgeschätzt werden, da eine individuelle Berechnung erfolgt.

Grundsätzlich umfassen die Leistungen:

  • den maßgebenden Regelsatz
  • angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
  • Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII

Vor der Antragstellung

Nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung des Amtes für soziale Leistungen auf. Bei diesem Erstkontakt erhalten Sie den Antrag und Informationen zu den notwendigen Unterlagen.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10-12 Uhr

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC