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Bildungs- und Teilhabepaket - Allgemein 

Beschreibung

Bildungs- und Teilhabepaket - Allgemein

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene erhalten, wenn sie eine dieser Sozialleistungen beziehen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Altersobergrenze liegt bei 25 Jahren, Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Damit sollen die Teilhabemöglichkeiten und die Entwicklungsmöglichkeiten gestärkt werden.

Die Leistungen

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:

  • 1-tägige Schul- und Kitaausflüge
  • Mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Übernahme der Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler und von Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Bitte senden Sie Ihre Anträge und Anfragen an die unten aufgeführten Adressen. Ihr Ansprechpartner richtet sich grundsätzlich nach der Art der bezogenen Sozialleistung - Ausnahmen bilden das Mittagessen und die Schülerbeförderung.

SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)

Jobcenter Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19
55130 Mainz
Tel: 06131/8808-0

SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG

Landeshauptstadt Mainz
Amt für soziale Leistungen
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Tel: 115

Mittagessen für Schülerinnen und Schüler sowie Schülerbeförderung

Landeshauptstadt Mainz
Schulamt
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Tel: 115

Mittagessen für Hort- und Kita-Kinder

Landeshauptstadt Mainz
51.03 - Amt für Jugend und Familie
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Tel: 115

Telefonische Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10-12 Uhr

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefax
+49 6131 12-2962
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:  Geschlossen
Donnerstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC