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Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen 

Beschreibung

Kostenfreie Mittagsverpflegung in Schulen fördert die Gesundheit und Konzentration von Kindern. Das kostenlose Mittagessen im Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Situation, an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilzunehmen.

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefax
+49 6131 12-3656
E-Mail
schuelerverpflegungstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • ausgefüllter Vordruck
  • im Vordruck genannte Unterlagen
  • weitere Unterlagen können im Einzelfall angefordert werden

Rechtsgrundlagen

  • § 28 SGB II
  • § 34 SGB XII
  • § 6  BKGG
  • § 2 oder 3 AsylbLG

Hinweise

Inhalte/Leistungen des Bildungspaketes

a) Ausflüge und Klassenfahrten

  • eintägige Ausflüge: zunächst Zahlung durch Eltern, dann Erstattung (Vordruck, Bestätigung der Zahlung auf dem Formular durch Kita oder Schule)
  • mehrtägige Klassenfahrten: Kosten werden direkt an Schule oder Kita gezahlt (Vordruck und Elternbrief)

b) Schulbedarf
(Lernmaterialien, z.B. Stifte, Hefte, Taschenrechner, Zirkel, etc.)

  • 150 Euro pro Jahr
  • zu Beginn des Schuljahres zum 1. August (100 Euro) und zum 1. Februar (50 Euro)

c) Schulbeförderung

  • wenn Beförderungskosten erforderlich sind und nicht anderweitig übernommen werden, werden diese Ausgaben erstattet
  • in der Regel ab Sekundarstufe II

d) Lernförderung

  • wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann
  • Schule muss den Bedarf bestätigen
  • es dürfen keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen

e) Mittagessen (in Kita, Schule, Hort)

  • wenn der jeweilige Träger ein solches Essen anbietet, entfällt der Eigenanteil der Eltern

f) Teilhabe (Kultur, Sport, Freizeit)

  • z.B. Sportverein oder Musikschule: bis zu 15 Euro monatlich werden übernommen

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert Verbände, Vereine, Schulen und Lehrer (= Leistungsanbieter) aber auch Bürgerinnen und Bürger zum Thema Bildungspaket.

Voraussetzungen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 oder § 3 AsylbLG beziehen, haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemein­schaft. 

Die kompletten Verpflegungskosten für das Mittagessen werden nach Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides übernommen.