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Sie befinden sich hier:
  1. Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten
  2. Wissenswertes - FAQs

Was Sie außerdem wissen sollten ...

Ein Grabfeld unter einem blühenden Baum.
Mehr als "nur" ein Ort der Trauer: Was man über Bestattungen in Mainz wissen sollte.© WB Mainz

Es dürfte nur wenige Entscheidungen geben, die so persönlich, so privat und so einschneidend sind, wie die Wahl der letzten Ruhestätte. Umso schmerzhafter ist es, wenn es dabei Missverständnisse gibt oder sogar Fehler gemacht werden.

Um das möglichst zu verhindern, haben wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Fragen, die uns in diesem Zusammenhang immer wieder erreichen, zusammengestellt.


Wann kann eine Grabstätte erworben werden?

Ein Reihengrab wird nur im Zusammenhang mit einem aktuellen Trauerfall und - daher der Name - der Reihe nach vergeben. Die Lage der Ruhestätte kann sich also nicht ausgesucht werden.

Ganz anders sieht das bei einem Wahlgrab aus. Es kann bereits zur Vorsorge, also zu Lebzeiten erworben werden. Und auch die Lage ist frei wählbar.

Sind alle auf einem Friedhof angebotenen Grabarten jederzeit verfügbar?

Leider nein. Als Friedhofsträger müssen wir beispielsweise dafür Sorge tragen, dass jederzeit genügend Grabstätten für aktuelle Sterbefälle vorhanden sind. Von daher ist die Zahl der Vorsorgeplätze in einem Wahlgrabfeld natürlich begrenzt.

Außerdem können vollständig belegte Anlagen nicht unmittelbar ersetzt bzw. ergänzt werden. Neue Grabfelder benötigen Platz und kosten Geld. Das heißt, ihr Bau muss geplant und kalkuliert werden.

Wann und wie muss die Grabnutzungsgebühr bezahlt werden?

Nachdem der Nutzungsberechtigte von uns den Gebührenbescheid erhalten hat, ist die gesamte Summe innerhalb von vier Wochen zu bezahlen. Das gilt auch, wenn die Ruhestätte lediglich zur Vorsorge erworben wurde, also keine aktuelle Beisetzung vorgesehen ist.

Welche Leistungen sind mit der Grabnutzungsgebühr abgedeckt?

Mit der Grabnutzungs- oder formal Graberwerbsgebühr erhalten Sie das Recht, die Ruhestätte für die jeweilige Laufzeit verwenden zu können. Nicht darin enthalten sind die eigentliche Beisetzung bzw. Bestattung, sowie die Grabmalanzeige.

Mit dem Geld werden u.a. die Gebäude und die Infrastruktur der Friedhöfe instand gehalten, die benötigten Geräte angeschafft, sowie die Wasser-, Energie- und Personalkosten bezahlt.

Wenn Sie sich für ein Baum-, Rasen- oder Gemeinschaftsgrab entscheiden, ist auch die Pflege der Ruhestätte bzw. des Grabfeldes durch die Gebühren abgedeckt. Bei Gemeinschaftsdenkmälern erhalten Sie zudem eine Namenstafel. Lediglich deren Gravur müssen Sie dann noch selbst in Auftrag geben und bezahlen.

Mehr dazu finden Sie HIER.

Was muss bei Grabbeigaben / Grabschmuck beachtet werden?

Individuelle Erd- und Urnengräber können grundsätzlich nach eigenen Wünschen und Vorstellungen geschmückt und bepflanzt werden. Die Gestaltung sollte lediglich in das Gesamtbild des Friedhofs passen.

Anders sieht das bei Gemeinschafts- bzw. sogenannten pflegelosen Ruhestätten (Baum- oder Rasengrab, Kolumbarien) aus. Eine individuelle Gestaltung ist in diesen Fällen nicht möglich. Für Grabschmuck gibt es zentrale Ablageflächen bzw. Stellmöglichkeiten am Kopf- bzw. Fußende. Im Fall von Waldgräbern muss die Ruhestätte sogar vollständig unberührt bleiben.

Bei einer aktuellen Beisetzung aber können selbstverständlich in jedem Fall Kränze und Gestecke direkt am Grab abgelegt werden. Nach einer angemessenen Karenzzeit sollten diese allerdings wieder entfernt werden.

Kann man eine Ruhestätte zB in einem Gemeinschaftsgrab eigentlich wiederfinden?

Selbstverständlich. Die exakte Position wird nach einem festen Schema eingemessen, unauffällig makiert und danach in unseren Computern erfasst. Sie steht außerdem auch auf dem Gebührenbescheid.

Und natürlich helfen wir bei Fragen oder Problemen gerne weiter. Jederzeit!

Worin genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen Baum- und Waldgräbern?

Baumgräber sind eigens angelegte Ruhestätten, eingebunden in die Infrastruktur eines Friedhofs. Mit einer eigenen Wegeführung und einem Gemeinschaftsdenkmal, an dem Namen und Daten der hier beigesetzten Verstorbenen angebracht werden können. Das gesamte Grabfeld wird als Rasenfläche gestaltet. Der Baumbestand ist entweder bereits vorhanden oder wird eigens dafür gepflanzt.

Bei Waldgräbern dagegen handelt es sich um Ruhestätten, die in ein naturbelassenes Flurstück eingebunden sind. Es gibt keine Wege, keinerlei Infrastruktur oder gärtnerische Gestaltung. Als Zeichen des Gedenkens ist lediglich ein in Form und Farbe unauffälliges Namensschild möglich, das an dem Baum, unter dem der Verstorbene beerdigt ist, angebracht wird. Zudem können bei dieser Beisetzungsform nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden. Das bedeutet auch, dass spätere Aus- bzw. Umbettung únmöglich ist.