Wohnsitz anmelden
Beschreibung
In Deutschland besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit für jeden Einwohner:in eine allgemeine Meldepflicht.
Der Wohnsitz ist ab dem Bezug der Wohnung innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung über den Tag des Einzugs ist vorzulegen.
Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich.
In Mainz wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsabgabe erhoben.
Details dazu: Zweitwohnungsabgabe
Anmeldung deutsche Staatsbürger:
- persönliche Vorsprache im Bürgerservice oder einer der Ortsverwaltungen
- die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
Ausnahme: bei Zuzug aus dem Ausland oder nach früherer Abmeldung von Amtswegen, ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erforderlich - eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich
Anmeldung EU- und ausländische Mitbürger:
- Die Anmeldung ist nur im Bürgerservice in der Kaiserstraße möglich (nicht in den Ortsverwaltungen).
- die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
Ausnahme: bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland ist eine persönliche Vorsprache erforderlich - Der Familienstand muss durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde, oder des Scheidungsurteils belegt werden, sofern nicht ledig.
- Bei Anmeldung von Minderjährigen, ist ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich.
Nachzug von Ehegatten oder Familienmitgliedern aus dem Ausland:
- persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Familienmitglieder (auch Kinder) ist erforderlich
Minderjährige:
AB dem 16. Lebensjahr:
- bei eigener Wohnung: müssen sich die Personen selbst anmelden (dies ist ohne Einverständnis der Eltern möglich)
- bei Umzug im Familienverband: können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden
VOR dem 16. Lebensjahr:
- sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von dem unter 16-Jährigen bezogen wird, in der Regel von den Eltern
- zieht das Kind mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil zu, wird eine Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises von dem Elternteil benötigt, welches nicht mitzieht
Bei einem Meldeverstoß werden Verwarnungsgelder erhoben:
- bis zu 2 Monaten mündliche Verwarnung
- bis zu 4 Monaten 30,00 €
- bis zu 6 Monaten 55,00 €
- danach wird evtl. ein Bußgeldverfahren eingeleitet
Voraussetzungen:
Bezug einer Wohnung im Mainzer Stadtgebiet.
Ausnahme von der Meldepflicht besteht bei:
- Bezug einer (dienstlichen) Gemeinschaftsunterkunft (für Soldaten begrenzt auf 12 Monate), für Zivildienst- oder freiwilligen Dienst leistende Personen und für Angehörige des öffentlichen Dienstes währen Aus- und Fortbildungen
- für Personen, die aus der Natur der Sache heraus eine Wohnung für nicht länger als 6 Monate beziehen (für Personen die sonst im Ausland wohnen, beträgt die Frist 3 Monate. Dies gilt nicht für Flüchtlinge und Asylbewerber)
- für Personen in Justizvollzugseinrichtungen (für nicht gemeldete Personen beginnt hier die Meldepflicht nach 3 Monaten)
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis, Nationalpasses (eAT reicht nicht aus) und Reisepass, wenn vorhanden (bei beiden Dokumenten ist eine Änderung der Adresse notwendig)
- bei ausländischen Mitbürgern: Aufenthaltstitel
- ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (anhängendes Formular) im Original/Kopie/Ausdruck
Bei Vertretung durch bevollmächtigte Person:
- schriftliche Vollmacht
- original Ausweisdokumente von beiden Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung (formlos oder hinterlegtes Formular)
Nachzug von Ehegatten/Familienmitgliedern aus dem Ausland zusätzlich:
- ggf. Eheurkunde / Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde und Ausweis der Kinder
Wichtig: Urkunden im Original und in deutscher Übersetzung vorlegen (durch Übersetzungsbüro)
Bei Kindern unter 16 Jahren:
- Kinderausweis/ Kinderreisepass
- wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde
- bei Zuzug mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des sorgeberechtigten Elternteils, welches nicht mitzieht
In Ausnahmefällen:
- ggf. Heiratsurkunde (z.B. bei Zuzug aus dem Ausland, wenn Heirat in Deutschland noch nicht bekannt)
Gebühren
Anmeldung: Es fallen keine Gebühren an
Anmerkung: In Mainz wird eine Steuer für Zweitwohnsitze erhoben, diese beträgt 10% der jährlichen Kaltmiete
Zahlungsart
Kartenzahlung bevorzugt
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Formulare
Merkblätter
Internetverweise
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