Wohnsitz bescheinigen
Kurzbeschreibung
Aktuell:Nutzen Sie auch gerne unsere neuen Onlinefunktionen zur Beantragung von Meldebescheinigungen.
Siehe Verlinkungen im Bereich "Internetverweise" ganz unten auf dieser Seite.
Beschreibung
Wohnsitzbescheinigungen werden über bestehende Meldeverhältnisse ausgestellt
- sie bestätigen das aktuelle Meldeverhältnis
- oder auch den Zeitraum, in dem der Antragsteller in Mainz gemeldet war
- angezeigt werden hier alle Wohnungen innerhalb von Mainz sowie wahlweise die Zuzugs- und die Wegzugswohnung
- eine Bestätigung "ohne festen Wohnsitz" ist ebenfalls möglich
Antragstellung:
persönlich
- Die Ausstellung erfolgt direkt am Schnellschalter im Bürgerservice.
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist mit einer Vollmacht möglich
schriftlich:
- per Post oder Fax mit Unterschrift des Antragstellers
Voraussetzungen
Der aktuelle Wohnsitz ist oder war in Mainz.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Änderungen:
Alle Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Mainz bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Termine können nur in begründeten Fällen nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Der Bürgerservice im Bürgeramt hat nicht wie gewohnt geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich: www.mainz.de/termin
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Öffnungszeiten |
Montag |
9 Uhr bis 13 Uhr |
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15 Uhr bis 19 Uhr |
Dienstag |
9 Uhr bis 13 Uhr |
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14.30 Uhr bis 17 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Donnerstag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Freitag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d. h. nicht zu früh zu erscheinen, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist weiterhin bei allen Vorsprachen zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68, 69, 75, 76, 90, 92, 93, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis oder Reisepass
bei Vollmacht / Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- original Ausweisdokumente von beiden Personen
bei schriftlichem Antrag:
- ein Anschreiben mit Unterschrift
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- ggf. Gebühr in bar beilegen oder per Überweisung mit Beleg
- ggf. Kopie von der Behörde, die die Wohnsitzbescheinigung benötigt
Gebühren
Wohnsitzbescheinigung: 6,00 Euro
Wohnsitzbescheinigung zur Vorlage bei der ADD: 10,00 Euro
Wohnsitzbescheinigungen, die für soziale Zwecke (Sozialamt, BaföG-Stelle, Wohnungsamt, Arbeitsamt, Rentenversicherung, sonstige soziale Zwecke) benötigt werden: Es fallen keine Gebühren an.
Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Vorsprache: Ausstellung sofort
Bei schriftlichem Antrag: ca. 2 Wochen
Links zu weiteren (Fach)-Informationen
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