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Wohnsitz abmelden 

Beschreibung

Die Abmeldung des Wohnsitzes ist notwendig bei:

  • Wegzug ins Ausland
  • Abmeldung einer Nebenwohnung

Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland wird bei der Anmeldung der neuen Wohnung, die alte Wohnung automatisch abgemeldet.


Abmeldung:

  • Per Online-Antrag
  • Durch eine persönliche Vorsprache
  • Schriftlich per Post oder Fax
  • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
  • E-Mail mit Ausweiskopie

Eine vorzeitige Abmeldung kann 1 Woche im Voraus, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Auszug erfolgen.


Abmeldung ins Ausland:
Eine Abmeldung ins Ausland ist grundsätzlich ab einem Aufenthalt von länger als 6 Monaten im Ausland notwendig.
Bei der Abmeldung soll die zukünftige Adresse im Ausland angegeben werden.

Abmeldung einer Nebenwohnung:
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt beim Hauptwohnsitz oder bei der Meldebehörde der Nebenwohnung.


Minderjährige:
AB dem 16. Lebensjahr:

  • bei eigener Wohnung: müssen sich die Personen selbst abmelden (das Einverständnis der Eltern ist nicht erforderlich)
  • bei Wegzug im Familienverband: können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit abmelden


VOR dem 16. Lebensjahr:

  • ist der Wohnungsgeber für die Vorgänge verantwortlich

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
buergerservice@stadt.mainz.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass


bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten:

  • schriftliche Vollmacht
  • original Ausweisdokument von beiden Personen


bei schriftlicher Abmeldung: (per E-Mail, Post oder Fax)

  • Anschreiben mit Unterschrift
  • Kopie vom Personalausweis oder Pass

Die Emailadresse lautet: buergerservicestadt.mainzde

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Online-Services