Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Die Abmeldung des Wohnsitzes ist notwendig bei:
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland wird bei der Anmeldung der neuen Wohnung, die alte Wohnung automatisch abgemeldet.
Abmeldung:
- Durch eine persönliche Vorsprache
- Schriftlich per Post oder Fax
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
- E-Mail mit Ausweiskopie
Eine vorzeitige Abmeldung kann 1 Woche im Voraus, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Auszug erfolgen.
Abmeldung ins Ausland:
Eine Abmeldung ins Ausland, ist grundsätzlich ab einem Aufenthalt von länger als 6 Monaten im Ausland notwendig.
Bei der Abmeldung soll die zukünftige Adresse im Ausland angegeben werden.
Abmeldung einer Nebenwohnung:
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt beim derzeitigen oder zukünftigen Hauptwohnsitz.
Minderjährige:
AB dem 16. Lebensjahr:
- bei eigener Wohnung: müssen sich die Personen selbst abmelden (das Einverständnis der Eltern ist nicht erforderlich)
- bei Wegzug im Familienverband: können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit abmelden
VOR dem 16. Lebensjahr:
- ist der Wohnungsgeber für die Vorgänge verantwortlich
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
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Öffnungszeit |
Terminmöglichkeiten |
Montag |
09:00 Uhr – 13:00 Uhr |
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15:00 Uhr – 19:00 Uhr |
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Dienstag |
09:00 Uhr- 13:00 Uhr |
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14:30 Uhr – 17:00 Uhr |
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Mittwoch |
07:30 Uhr – 13:00 Uhr |
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Donnerstag |
07:30 Uhr – 13:00 Uhr |
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Freitag |
07:30 Uhr – 13:00 Uhr |
*Montag Nachmittag ist lediglich der Schnellschalter für Bürgerinnen und Bürger ohne Termin geöffnet.
Hier werden nur Pass- und Ausweisabholungen sowie einfache Führungszeugnisse angeboten.
Bei zu großem Bürgeraufkommen, kann es aus organisatorischen Gründen zu vorzeitiger Schließung kommen.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in Ihrer Ortsverwaltung erbracht werden können.
Die Öffnungszeiten der jeweiligen Ortsverwaltung finden Sie hier:
Ortsverwaltung Altstadt
Ortsverwaltung Neustadt
Ortsverwaltung Bretzenheim
Ortsverwaltung Drais
Ortsverwaltung Ebersheim
Ortsverwaltung Finthen
Ortsverwaltung Gonsenheim
Ortsverwaltung Hartenberg/Münchfeld
Ortsverwaltung Hechtsheim
Ortsverwaltung Laubenheim
Ortsverwaltung Lerchenberg
Ortsverwaltung Marienborn
Ortsverwaltung Mombach
Ortsverwaltung Oberstadt
Ortsverwaltung Weisenau
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68, 69, 75, 76, 90, 92, 93, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten:
- schriftliche Vollmacht
- original Ausweisdokument von beiden Personen
bei schriftlicher Abmeldung: (per Post oder Fax)
- Anschreiben mit Unterschrift
- Kopie vom Personalausweis oder Pass
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
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- OV Mainz-Neustadt (33.03.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.03.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.03.15)
- Bürgeramt (33)
- Bürgerservice (33.02)