Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
In Deutschland können Sie mehrere Wohnungen beziehen. Diejenige Wohnung, in der Ihr Lebensmittelpunkt ist, müssen Sie als Hauptwohnung anmelden. Jede weitere Wohnung müssen Sie als Nebenwohnung anmelden.
Die allgemeine Anmeldefrist beträgt 14 Tage nach Bezug.
Mainz erhebt für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsabgabe. Sie beträgt 10 % der Jahresnetto-Kaltmiete.
Anmeldung
- online per Online-Antrag
- persönliche Vorsprache
- Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
- Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.
Die Anmeldung ist zu dem Zeitpunkt erforderlich, zu dem Sie die Wohnung auch tatsächlich beziehen. Während Renovierungsarbeiten müssen Sie die Wohnung nicht anmelden.
Sollten der Beginn des Mietvertrages und der tatsächliche Bezug der Wohnung um mehr als 3 Monate abweichen, müssen Sie eine Bestätigung der Wohnungsgeber:in vorlegen.
Bei einem Meldeverstoß erheben wir ein Verwarnungsgeld.
bis zu 2 Monaten mündliche Verwarnung
bis zu 4 Monaten 30 €
bis zu 6 Monaten 55 €
Danach leiten wir gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren ein.
EU- und ausländische Mitbürger:innen
- Die Anmeldung ist nur im Bürgeramt in der Kaiserstraße möglich (nicht in den Ortsverwaltungen).
- Sie müssen Ihren Familienstand durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde oder des Scheidungsurteils belegen, wenn Sie nicht ledig sind.
- Bei Anmeldung von Minderjährigen ist ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich.
Minderjährige
- Ab dem 16. Lebensjahr müssen sich Minderjährige selbst anmelden. Das ist auch ohne Einverständnis der Eltern möglich.
- Vor dem 16. Lebensjahr, ist die Wohnungsgeber:in für die entsprechenden Vorgänge verantwortlich.
Eine einzige Wohnung in Deutschland ist immer die Hauptwohnung.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.