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Personalausweis bei Verlust oder Diebstahl ersetzen 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen wir für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Fotos verwenden. 

Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Wenn Sie ab Mai einen Termin in einer der Ortsverwaltungen haben, müssen Sie vorher ein digitales Foto im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Foto können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. 

Beschreibung

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • der Polizei.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

  • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

  • alter Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Sofern Sie über kein aktuelles Foto verfügen, können Sie im Bürgerservice und den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg am Selbstbedienungsterminal ein Foto aufnehmen. Eine Aufnahem kostet 6 €.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices. 
Das im Bürgerservice und den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg aufgenommene Foto kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

Wenn Sie unter 15 Jahre und 9 Monaten alt sind, beötigen Sie zusätzlich:

  • Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

Wenn Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet sind (egal ob verheiratet, geschieden oder getrennt):

  • Ausweisdokumente, wenn beide Eltern anwesend sind
  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils und eine Kopie des Ausweises

Bei nur einer erziehungsberechtigten Person

  • Sorgerechtsnachweis

Bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung zusätzlich

  • Original der Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung

Bei Eintragung eines Doktortitels zusätzlich

  • Promotionsurkunde
    Sie müssen die Urkunde im Original und in deutscher Sprache vorlegen!
    Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, können Sie beim Rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport erfragen. Dort können Sie Ihren Doktortitel anerkennen lassen, wenn Ihnen noch keine Anerkennung vorliegt. Legen Sie uns dann bitte die Genehmigungsurkunde vor.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3820

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Bär  +49 6131 12-3853
 Frau Bauer  +49 6131 12-3836
 Frau Biesenack  +49 6131 12-38817  ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde
 Herr Bravo  +49 6131 12-3867
 Frau Breidinger  +49 6131 12-3811
 Herr Burkhardt
 Frau Burnett  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Frau Decker  +49 6131 12-38817  ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde
 Frau El Yadini  +49 6131 12-3390
 Herr Emmrich  +49 6131 12-3860
 Frau Gehrke  +49 6131 12-38810  ortsverwaltung.altstadtstadt.mainzde
 Frau Henzler  +49 6131 12-38816  ortsverwaltung.hartenberg-muenchfeldstadt.mainzde
 Frau Karpuk  +49 6131 12-38820  ortsverwaltung.marienbornstadt.mainzde
 Frau Kleemann  +49 6131 12-3098  marah.kleemannstadt.mainzde
 Frau Kraft  +49 6131 12-38822  ortsverwaltung.neustadtstadt.mainzde
 Frau Krichten  +49 6131 12-38824  ortsverwaltung.weisenaustadt.mainzde
 Frau Kukolj  +49 6131 12-38821  ortsverwaltung.mombachstadt.mainzde
 Frau Küpper  +49 6131 12-38813  ortsverwaltung.ebersheimstadt.mainzde
 Frau Lang  +49 6131 12-38815  ortsverwaltung.gonsenheimstadt.mainzde
 Frau Martirosyan  +49 6131 12-3865
 Frau Mitteldorf  +49 6131 12-3854
 Frau Özdemir  +49 6131 12-38821  ortsverwaltung.mombachstadt.mainzde
 Frau Perjamosi  +49 6131 12-38819  ortsverwaltung.lerchenbergstadt.mainzde
 Frau Raschke  +49 6131 12-3859  bianka.raschkestadt.mainzde
 Frau Reck  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Herr Ruckes-Comoli
 Frau Schäfer  +49 6131 12-3327
 Frau Schlumberger
 Frau Schütz  +49 6131 12-38823  ortsverwaltung.oberstadtstadt.mainzde
 Frau Schwamb  +49 6131 12-38818  ortsverwaltung.laubenheimstadt.mainzde
 Frau Sester  +49 6131 12-3855
 Frau Sigmund  +49 6131 12-3863
 Frau Temiz  +49 6131 12-3852
 Frau Unkel  +49 6131 12-38823  ortsverwaltung.oberstadtstadt.mainzde
 Frau Urbach  +49 6131 12-38814  ortsverwaltung.finthenstadt.mainzde
 Frau Uthoff  +49 6131 12-38812  ortsverwaltung.draisstadt.mainzde
 Frau Weimann-Bekkaoui  +49 6131 12-3866
 Herr Weyrauch
 Frau Yildiz  +49 6131 12-3864

Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass 
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
  • Reisepass oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto
  • ein biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder in Farbe)
  • Diebstahlsanzeige der Polizei bzw. Verlustanzeige (Die Verlustanzeige wird im Bürgeramt im Rahmen der Vorsprache aufgenommen.)

Sofern Sie über kein aktuelles Foto verfügen, können Sie im Bürgerservice und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg am Selbstbedienungsterminal ein Foto aufnehmen. Das kostet 6 Euro. 
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice oder den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg aufgenommene Foto kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.


Bei Kindern/Jugendlichen unter 16 Jahren zusätzlich:

  • Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

Wenn die Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet sind (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):

  • Pass oder Personalausweis, wenn beide Eltern anwesend sind
  • schriftliche Einverständniserklärung sowie Kopie des Passes oder Personalausweises des abwesenden Elternteils

Bei nur einer erziehungsberechtigten Person

  • Sorgerechtsnachweis

Gebühren

  • Gebühr: 6,00 EUR
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
  • Gebühr: Gebührenfrei
    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Gebühr: 10,00 EUR
    Für den vorläufigen Personalausweis.
  • Gebühr: 13,00 EUR
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
  • Gebühr: 22,80 EUR
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
  • Gebühr: 37,00 EUR
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
  • Gebühr: 15,00 EUR
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.
  • Gebühr: 30,00 EUR
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Fristen

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

  • Geltungsdauer 6 Jahre
    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
  • Geltungsdauer 10 Jahre
    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:

  • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: 

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr
  • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen.
  • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Was sollte ich noch wissen

Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

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