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Personalausweis ersetzen 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.

Beschreibung

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • der Polizei.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

  • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

- alter Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 6 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. 
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices. 
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

Wenn unter 15 Jahre und 9 Monaten alt, zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

Wenn Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet (egal ob verheiratet, geschieden oder getrennt):
> entweder:  beide Eltern anwesend + Ausweisdokumente
> oder:         Einverständniserklärung des nicht Anwesenden + Kopie des Ausweises

- Bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis

- Bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung zusätzlich:
  Original-Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung

- Bei Eintragung eines Doktortitels zusätzlich:


- Promotionsurkunde (Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden!)
Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, kann bei dem Rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport nachgefragt werden. Falls keine Anerkennung vorliegt, können Sie Ihren Doktortitel bei dem Rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport anerkennen lassen. Legen Sie uns dann bitte die Genehmigungsurkunde vor.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass 
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass

- Reisepass oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder bunt)
- Diebstahlsanzeige der Polizei bzw. Verlustanzeige (wird im Bürgeramt im Rahmen der Vorsprache aufgenommen)

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 6 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.


Bei Kindern/Jugendlichen unter 16 Jahren zusätzlich:
  -Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

- wenn Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):

  •   beide Eltern mit Pass oder Personalausweis sind anwesend
  •   schriftliche Einverständniserklärung sowie Kopie des Passes oder Personalausweises des  Elternteils, das nicht anwesend ist oder
  •   bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

  • Gebühr: 6,00 EUR
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
  • Gebühr: Gebührenfrei
    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Gebühr: 10,00 EUR
    Für den vorläufigen Personalausweis.
  • Gebühr: 13,00 EUR
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
  • Gebühr: 22,80 EUR
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
  • Gebühr: 37,00 EUR
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
  • Gebühr: 15,00 EUR
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.
  • Gebühr: 30,00 EUR
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Fristen

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

  • Geltungsdauer 6 Jahre
    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
  • Geltungsdauer 10 Jahre
    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:

  • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: 

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr
  • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen.
  • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Was sollte ich noch wissen

Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.