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Personalausweis ersetzen 

Beschreibung

Eine persönliche Vorsprache ist hierfür erforderlich.

bei Diebstahl: muss vorab eine Diebstahlanzeige bei der Polizei gestellt werden

bei Verlust: im Bürgeramt wird bei persönlicher Vorsprache eine Verlustanzeige aufgenommen (10€ Gebühr)

Bei Bedarf kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden (sofortige Ausstellung)
Sollte der Personalausweis später wieder gefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgerservice gemeldet werden.
Der neuer Ausweis kann ca. 3 Wochen nach Antragstellung abgeholt werden.

Beantragung:
Unter 16-jährige Personen:
- Kinder ab 10 Jahre müssen eine Unterschrift leisten.

Kindern/Jugendlichen UNTER 15 Jahre und 9 Monate:

- Es müssen nicht zwingend beide Elternteile erscheinen, ggf. reicht eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils aus:

  • bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
  • bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
  • bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
  • bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt


3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Beantragung ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten möglich

Voraussetzungen

- deutsche Staatsbürgerschaft
- es gibt keine Altersbegrenzung

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- Reisepass oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder bunt)
- Diebstahlsanzeige der Polizei bzw. Verlustanzeige (wird im Bürgeramt im Rahmen der Vorsprache aufgenommen)

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von vier Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.


Bei Kindern/Jugendlichen unter 16 Jahren zusätzlich:
  -Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

- wenn Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):

  •   beide Eltern mit Pass oder Personalausweis sind anwesend
  •   schriftliche Einverständniserklärung sowie Kopie des Passes oder Personalausweises des  Elternteils, das nicht anwesend ist oder
  •   bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

Hauptwohnung in Mainz = zuständige Behörde

  •  22,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  37,00 Euro (ab 24 Jahre)
  •  Ausweissichthüllen: 2 Euro

Nicht zuständige Behörde Nebenwohnung in MZ, keine Wohnung in MZ:

  •  35,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  50,00 Euro (ab 24 Jahre)

Nicht zuständige Behörde Deutsche mit Wohnsitz im Ausland:

  •  52,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  87,00 Euro (ab 24 Jahre)



- Verlustanzeige: 10,00 Euro

- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

2 - 3 Wochen

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz,
Passgesetz