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Reisepass abholen 

Kurzbeschreibung

Die Abholung der Ausweisdokumente ist im Bürgerservice (nicht in den Ortsverwaltungen) auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Die Abholung erfolgt (bei Beantragung im Bürgerservice) im Erdgeschoss an Schalter 1 im Stadthaus - Lauterenflügel. Montag 8.00-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Dienstag 8.00-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Mittwoch 7.30-13.00 Uhr Donnerstag 7.30-13.00 Uhr Freitag 7.30-13.00 Uhr

Beschreibung

Der Reisepass wird grds. dort abgeholt, wo er beantragt wurde (es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart) 

  •  persönlich
  •  durch bevollmächtigte Peron



Ausnahme: Expressreisepässe

  •  sind ausschließlich im Stadthaus (Bürgerservice) abzuholen
  •  um eine rechtzeitige Auslieferung, in der Regel vier Werktagen, zu gewährleisten
  •  auch hier ist eine Bevollmächtigung möglich

Abholung
Der Reisepass liegt dort zur Abholung bereit, wo er beantragt wurde (es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart). Die Abholung erfolgt im Bürgerservice am Ausgabeschalter 1 und nicht an der Information im Foyer.

Abholung ab 16: Der Reisepass von Jugendlichen (ab 16 Jahre) kann nur von der gesetzlichen Vertretung oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden

Eingebürgerte Personen: die noch ihre Entlassungsurkunde abgeben müssen, holen ihren deutschen Reisepass im Bürgerservice ab

Voraussetzungen

- Reisepass muss in Mainz beantragt worden sein

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  •  Personalausweis oder alter Reisepass (bzw. vorläufiger Reisepass), sofern vorhanden


Bei Vertretung durch bevollmächtigte Person:

  •  schriftliche Vollmacht
  •  originale Ausweisdokumente von beiden Personen
  •  ggf. vorläufiger Reisepass


-Abholung unter 16:

  •  handelt es sich um einen Reisepass für einen unter 16-Jährigen, gilt die bei der Beantragung erteilte Vollmacht der Eltern auch für die Abholung

Gebühren

- Die Gebühren für den Reisepass wurden schon bei der Beantragung bezahlt