Wissenswertes
In diesem Bereich beantworten wir Fragen rund um die Feuerwehr und den Katastrophenschutz. Hier finden Sie auch Informationsmaterial und Sicherheitshinweise für Ihren Alltag.
FAQs
Wie verhalte ich mich richtig, wenn es brennt?
Muss ich ein Lagerfeuer anmelden?
Darf ich Grünschnitt verbrennen?
Was ist zu tun, wenn ich einen Baum fällen lassen möchte?
Ich habe ein Wespennest auf dem Grundstück - was soll ich tun?
Wie werde ich im Notfall gewarnt?
Wie trete ich der Freiwilligen Feuerwehr bei?
Was kostet ein Feuerwehreinsatz?
Kann ich bei der Feuerwehr Feuerlöscher kaufen?
Was mache ich, wenn ich Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte?
Brandschutzerziehung
Im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages bieten wir Unterstützung bei der Brandschutzerziehung an.
Wegen der Vielzahl an Anfragen und dem laufenden Dienstbetrieb ist dieses Angebot grundsätzlich auf Kindergärten und Schulen aus dem Stadtgebiet Mainz beschränkt.
Erziehende und Lehrende erhalten von unseren Brandschutzerzieher:innen Hinweise und Empfehlungen zur Planung und Durchführung der Brandschutzerziehung.
Außerdem stellen wir Koffer mit Materialien zur Brandschutzerziehung zur Verfügung. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, als Abschluss der Brandschutzerziehung eine Besichtigung einer der beiden Feuerwachen mit der Kindergartengruppe bzw. Schulklasse durchzuführen.
Terminvereinbarungen für einen Besuch auf der Feuerwache sind über das unten angegebene Formular möglich. Die Besuchszeiten sind im Formular aufgeführt.
Termine sollten mit ausreichendem Vorlauf (i.d.R. mindestens 6 Wochen) abgesprochen werden.
Die Brandschutzerziehung und die Besichtigung sind kostenfrei.
Vorbeugender Brandschutz
- Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz (Beratung von Bauherr:innen und Architekt:innen, Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren)
- Brandschutztechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungs- und Widerspruchsverfahren
- Gefahrenverhütungsschau
- Festlegung von Brandsicherheitswachen
- Abnahme und Überprüfung brandschutztechnischer Einrichtung
- Brandmeldeanlagen (Rauchmelder): Rheinland-Pfalz-weite Installationspflicht für Rauchmelder in allen Wohnhäusern
- Antrag auf Freigabe der Feuerwehr-Schließung-MainzPDF-Datei19,91 kB
- Einrichtung / Änderung Feuerwehrschlüsseldepot 1 (FSD1)PDF-Datei60,68 kB
- Einrichtung / Änderung Feuerwehrschlüsseldepot 3 (FSD3)PDF-Datei65,39 kB
- Bestätigung der Vorgaben der Brandschutzdienststelle bezüglich des Wirkbetriebes einer Brandmeldeanlage vor Aufschaltung bzw. Abnahme durch die FeuerwehrPDF-Datei43,02 kB
- Aufschaltprotokoll zur Freigabe des Wirkbetriebes einer Brandmeldeanlage (BMA)PDF-Datei56,41 kB
- Anlage zum Aufschaltprotokoll zur Freigabe des Wirkbetriebs einer BrandmeldeanlagePDF-Datei33,03 kB
- Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095PDF-Datei796,33 kB
- Merkblatt: Objekterfassungsbogen für FeuerwehrplanPDF-Datei99,81 kB
- Merkblatt: Anforderungen an trockene SteigleitungenPDF-Datei145,92 kB
- Formular zur KostenerklärungPDF-Datei138,69 kB
- Merkblatt BrandschutzhelferschulungPDF-Datei87,08 kB
- Merkblatt zur Einrichtung und Änderung Feuerwehrschlüssedepot FSD IIIPDF-Datei87,15 kB
- Merkblatt zum Brandschutz im TreppenraumPDF-Datei530,30 kB
Immer wieder sorgen Gegenstände in Treppenraum und Hausflur für Ärger. Obwohl diese Flächen sogenannte Gemeinschaftsflächen darstellen und von allen Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen genutzt werden dürfen, gibt es gewisse Einschränkungen in der bestimmungsgemäßen Nutzung. Treppenräume und Flure erfüllen nicht nur den Zweck, dass die Bewohner:innen zu ihren Wohnungen gelangen können, der Treppenraum ist auch der erste
Flucht- und Rettungsweg! - Merkblatt: GefahrenverhütungsschauPDF-Datei68,53 kB
Brandgefahren in Gebäuden sollten möglichst schon im Vorfeld vermieden werden, denn nicht nur sprichwörtlich gilt: Vorbeugen ist besser als löschen. Insbesondere bauliche Anlagen mit „öffentlichem Charakter“ können aufgrund ihrer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes im Schadensfall die allgemeine Sicherheit gefährden. Zu diesem Zweck führen wir in regelmäßigen Zeitabständen eine Begehung von baulichen Anlagen durch.
- Merkblatt: LageplanschildPDF-Datei274,64 kB
Bei komplex gestalteten Gebäuden und unübersichtlich bebauten Grundstücken ist es für Einsatzkräfte oft nicht möglich, sofort eine Aufstellfläche für eine Leiter bzw. einen Zugang zum Gebäude zu finden, da dessen Lage und Verlauf von außen nicht eindeutig ersichtlich ist. Ein Lageplanschild dient zur Orientierung und hilft der Feuerwehr die örtlichen Besonderheiten direkt zu erfassen, um die Einsatzstelle schnell erreichen zu können.
