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  1. Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten
  2. Wingertsgräber

Im Schatten der Weinblätter...

In der größten Stadt im größten Weinanbaugebiet Deutschlands gibt es nun auch die Möglichkeit, sich zwischen Rebstöcken beisetzen zu lassen – jetzt schon liebevoll „Schorlegräber“ genannt. Dazu hat der Wirtschaftsbetrieb Mainz an einem Hang (Foto) auf dem Stadtteilfriedhof Laubenheim in 5 Reihen 9 Rebstöcke gepflanzt, die Platz für insgesamt 72 Urnenwahl- und 36 Urnenreihengräber bieten.  


Wingertsgräber gibt es als...

... als Urnenreihengrabstätte:

  • Nutzung: Einzelgrab
  • Erwerb: Nur im Todesfall
  • Vergabe: Einmalig für 20 Jahre
  • Lage: Wird zugeteilt; keine Wahloption
  • Grabnutzungsgebühr: 1141 €; entspricht 57,05 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 274 €

Zu finden auf dem Friedhof:

... als Urnenwahlgrabstätte:

  • Nutzung: Für bis zu 2 Beisetzungen
  • Erwerb: Bereits zur Vorsorge möglich
  • Vergabe: Für 30 Jahre, plus Verlängerungsoption 
  • Lage: Frei wählbar
  • Grabnutzungsgebühr: 2287 €; entspricht 76,23 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 274 € / Urne

Zu finden auf dem Friedhof:

Laubenheim


Blick auf die Wingertsgräber in Laubenheim WBM
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