Allgemeiner Sozialer Dienst (51.01.01)
Beschreibung
Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch (SGB VIII) ist es Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) die Entwicklung junger Menschen zu fördern, Eltern in ihrem Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und Kinder und Jugendliche bei einer Gefährdung zu schützen. Dabei sollen durch präventive und familienunterstützende Hilfen für Eltern und Kinder positive Lebensbedingungen geschaffen werden. Neben den nachfolgenden Maßnahmen und Möglichkeiten ist die Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und freien Trägern der Jugendhilfe ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Ansprechpartner bei allen Fragen rund um
- Hilfen zur Erziehung
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Erziehungsberatung
- Umgang
- Sorgerecht
- Kindesschutz / Kindeswohl
- Kindeswohlgefährdung
Eltern können beim Allgemeinen Sozialen Dienst sogenannte Hilfen zur Erziehung beantragen. Es stehen verschiedene Hilfearten zur Verfügung, die einzeln oder in einer Kombination geleistet werden. Diese werden nach Klärung des individuellen Bedarfs eingeleitet und im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens begleitet. Dies können sein:
- ambulante Hilfen wie z. B. soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft u.a.
- teilstationäre Hilfen wie z. B. Erziehung in einer Tagesgruppe
- stationäre Hilfen wie z. B. Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung, einer Wohngemeinschaft, einer Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung u.a.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können beim Allgemeinen Sozialen Dienst beraten werden und Unterstützung in Krisen und Notlagen erhalten. Eine Beratung unterliegt der Schweigepflicht und kann auch anonym erfolgen.
Darüber hinaus können Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige durch die Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und Angeboten weitervermittelt werden, um ihren Bedürfnissen entsprechend betreut und begleitet zu werden.
Bearbeitungszeit
Beratungsgespräche sollten möglichst störungsfrei und ohne Zeitdruck geführt werden können, deshalb ist es sinnvoll mit den Fachkräften einen Termin zu vereinbaren. Der Mittwoch ist dabei internen Besprechungen und Teamsitzungen vorbehalten. Zu dieser Zeit ist die Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst und besondere soziale Dienste bis auf akute Notfälle für Publikumsverkehr geschlossen.
Aufteilung
Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Mainz ist in 5 Sozialraumteams gegliedert, die sich an den Stadtteilen orientieren. In den Teams arbeiten neben der Teamleitung mehrere Fachkräfte zusammen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen des Allgemeinen Sozialen Dienst sind unter anderem das Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) und das Bürgerliche Gesetzbuch.
Gebühren
Für die Beratungsangebote und ambulanten Maßnahmen fallen keine Kosten an. Bei stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung wird ein Kostenbeitrag erhoben, der sich am Einkommen der Eltern / jungen Volljährigen orientiert.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- jugendamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Der Allgemeine Soziale Dienst ist
montags – donnerstags von 9.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 15.30 Uhr,
sowie freitags von 9.00 – 13.00 Uhr erreichbar,
wobei der Mittwochvormittag internen Besprechungen und Teamsitzungen vorbehalten ist.
In der Zeit von montags – donnerstags von 15.30 – 18.00 Uhr sowie
freitags von 13.00 – 15.00 Uhr ist der Allgemeine Soziale Dienst über das Telefon der Sachgebietsleitung erreichbar.
In Fällen von Kindeswohlgefährdung ist die Rufbereitschaft nachts und am Wochenende über die Polizei erreichbar.
Für allgemeine Fragen und erste Informationen steht die Servicestelle, Frau Ribka-Korte unter der Telefonnummer +49 6131 12 3559 zur Verfügung
Öffnungszeiten Servicestelle:
Montag, Dienstag u. Mittwoch 9:00 bis 12:00 u. 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
Freitag geschlossen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport