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Allgemeiner Sozialer Dienst (51.01.01) 

Beschreibung

Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch (SGB VIII) ist es Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) die Entwicklung junger Menschen zu fördern, Eltern in ihrem Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und Kinder und Jugendliche bei einer Gefährdung zu schützen. Dabei sollen durch präventive und familienunterstützende Hilfen für Eltern und Kinder positive Lebensbedingungen geschaffen werden. Neben den nachfolgenden Maßnahmen und Möglichkeiten ist die Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und freien Trägern der Jugendhilfe ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Ansprechpartner bei allen Fragen rund um

- Hilfen zur Erziehung

- Trennungs- und Scheidungsberatung

- Erziehungsberatung

- Umgang

- Sorgerecht

- Kindesschutz / Kindeswohl

- Kindeswohlgefährdung

Eltern können beim Allgemeinen Sozialen Dienst sogenannte Hilfen zur Erziehung beantragen. Es stehen verschiedene Hilfearten zur Verfügung, die einzeln oder in einer Kombination geleistet werden. Diese werden nach Klärung des individuellen Bedarfs eingeleitet und im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens begleitet. Dies können sein:

- ambulante Hilfen wie z. B. soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche, sozialpädagogische  Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft u.a.

- teilstationäre Hilfen wie z. B. Erziehung in einer Tagesgruppe

- stationäre Hilfen wie z. B. Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung, einer Wohngemeinschaft, einer Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung u.a.

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können beim Allgemeinen Sozialen Dienst beraten werden und Unterstützung in Krisen und Notlagen erhalten. Eine Beratung unterliegt der Schweigepflicht und kann auch anonym erfolgen.

Darüber hinaus können Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige durch die Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und Angeboten weitervermittelt werden, um ihren Bedürfnissen entsprechend betreut und begleitet zu werden.

Bearbeitungszeit

Beratungsgespräche sollten möglichst störungsfrei und ohne Zeitdruck geführt werden können, deshalb ist es sinnvoll mit den Fachkräften einen Termin zu vereinbaren. Der Mittwoch ist dabei internen Besprechungen und Teamsitzungen vorbehalten. Zu dieser Zeit ist die Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst und besondere soziale Dienste bis auf akute Notfälle für Publikumsverkehr geschlossen.

Aufteilung

Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Mainz ist in 5 Sozialraumteams gegliedert, die sich an den Stadtteilen orientieren. In den Teams arbeiten neben der Teamleitung mehrere Fachkräfte zusammen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen des Allgemeinen Sozialen Dienst sind unter anderem das Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Gebühren

Für die Beratungsangebote und ambulanten Maßnahmen fallen keine Kosten an. Bei stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung wird ein Kostenbeitrag erhoben, der sich am Einkommen der Eltern / jungen Volljährigen orientiert.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
jugendamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Der Allgemeine Soziale Dienst ist erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr

Der Mittwochvormittag ist internen Besprechungen und Teamsitzungen vorbehalten.

Montag bis Donnerstag zwischen 15.30 Uhr und 18 Uhr und Freitag zwischen 13 Uhr und 15 Uhr ist der Allgemeine Soziale Dienst über das Telefon der Sachgebietsleitung erreichbar.

In Fällen von Kindeswohlgefährdung ist die Rufbereitschaft nachts und am Wochenende über die Polizei erreichbar.

Für allgemeine Fragen und erste Informationen steht die Servicestelle, Frau Ribka-Korte unter der Telefonnummer +49 6131 12-3559 zur Verfügung.

Öffnungszeiten Servicestelle:

Montag, Dienstag u. Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr, 13.30 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen
Freitag: geschlossen

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC