Katastrophenschutz
Katastrophenschutz beinhaltet alle "vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen gegen Gefahren größeren Umfanges und ist im Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz geregelt.
Einheiten des KatS sind gemäß § 19 Abs. 3 LBKG insbesondere zu bilden für die Bereiche:
- Führung
- Brandschutz
- Technische Hilfe
- Gefahrstoffe
- Sanitätsdienst
- Betreuung
- Versorgung
- Psychosoziale Notfallversorgung
- Bei Bedarf: Wasserrettung
- Bei Bedarf: Rettung aus unwegsamem Gelände
Folgende Hilfsorganisationen arbeiten im KatS in Mainz mit:
- Arbeiter Samariter Bund (ASB)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Johanniter Unfallhilfe (JUH)
- Malteser Hilfsdienst (MHD)
Auf Landesebene bilden diese die Hilfsorganisationen im KatS (HIK).
Weiterhin wirken mit:
- Leitende Notarztgruppe (LNG, gestellt durch Universitätsmedizin Mainz)
- Organisatorischen Leiter (OrgL, gestellt durch ASB, DRK, JUH, MHD, RDC)
- Feuerwehr Mainz
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
- Ökumenische Notfallseelsorge (NFSS)
- Bundeswehr (in Sonderfällen, nur auf Antrag)










