Suchthilfe (Re-Integration, Nachsorge)
Kurzbeschreibung
Die Suchthilfe in Mainz ist Aufgabe der Abteilung Suchthilfen des Amtes Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz.Zu den Aufgaben der Abteilung Suchthilfen zählen die Re-Integration und Nachsorge ehemals drogenabhängiger Menschen im teilstationären Wohnprojekt BASIS und in der Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE.
Beschreibung
Nachsorge in der Jugend- und Drogenberatung
Die ambulante Nachsorge begleitet und unterstützt Menschen, die in einer stationären Entwöhnungs-Behandlung waren oder die im Laufe einer Einzel- oder Gruppenberatung ihren Konsum aufgeben konnten. Dabei geht es darum, neue Lebensperspektiven sowie Handlungskompetenz in der neuen Lebenssituation zu entwickeln.
Die ambulante Nachsorge der Abteilung Suchthilfen berät psycho-edukativ rund um das Thema Rückfall. Mit der Klientin/dem Klienten werden individuelle Rückfallvorbeugung und der Umgang mit einem Rückfall erarbeitet.
Wenn eine zuständige Therapieeinrichtung einer Klientin/einem Klienten eine Nachsorge-Leistung empfiehlt, werden die Kosten in der Regel von der Deutsche Rentenversicherung übernommen.
Nachsorge im teilstationären Wohnprojekt BASIS
Nachsorge Wohngruppe: Die Nachsorge-Wohngruppe ist ein Angebot für cleane Drogenabhängige, die eine Langzeittherapie und/oder Adaption abgeschlossen haben.
Betreutes Wohnen: Im Betreuten Wohnen des teilstationären Wohnprojektes BASIS wird den Bewohnerinnen und Bewohnern Raum geboten, ihr suchtmittelfreies Leben im Anschluss an die Wohngruppenzeit weiter zu gestalten. Frühestens nach sechs Monaten in der Wohngruppe (siehe Punkt 1) kann man sich um einen Platz im Betreuten Wohnen bewerben. Voraussetzung ist, dass sich der/die Bewohner/in in einem stabilen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis befindet oder einer schulischen Ausbildung nachgeht.
Die Aufenthaltsdauer im Wohnprojekt BASIS beträgt maximal 3,5 Jahre – in der Regel verteilt auf maximal 1,5 Jahre in der Wohngruppe und 2 Jahre im Betreuten Wohnen.
Nachbetreuung: Auf Grundlage der stabilen und belastbaren Beziehung zwischen Fachkräften und Bewohnerinnen und Bewohnern durch die Zeit im Wohnprojekt BASIS nehmen ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner nach Abschluss des teilstationären
Prozesses zumeist über einen längeren Zeitraum ambulante Beratungsgespräche in Anspruch, um, die Anforderungen zu bewältigen, die selbständiges Wohnen und soziale Beziehungen mit sich bringen.
Berufliche Rehabilitation ehemals drogenabhängiger Menschen
Die berufliche Rehabilitation ist ein zentraler Bestandteil des Behandlungskonzepts im teilstationären Wohnprojekt BASIS. Ein Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis hat entscheidenden Einfluss auf die Stabilisierung von Abstinenz und eine eigenständige, selbstverantwortliche Lebensführung. Ziel ist daher immer eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit aufzunehmen und sie dauerhaft beizubehalten.
Therapie
Im Rahmen der stationären Therapie wird begonnen, die Ursachen der Suchterkrankung zu bearbeiten. Eine Fortführung dieses Prozesses, in dem es darum geht, die krankmachenden Erfahrungen und erlittenen Traumata zu verarbeiten und Konflikte zu lösen, ist ein wichtiges Kennzeichen der Nachsorge-
Es wird sowohl im Gruppen- als auch Einzelsetting gearbeitet.
Adresse
Besucheranschrift
Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE - Teilstationäres Wohnprojekt BASISKaiserstraße 24
55116 Mainz
- Telefon
- +49 6131 234577
- Telefax
- +49 6131 234575
- wohnprojekt-basisstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 9, 67, 68, 69, 76, 79, 79E, 92, 93