Zivilschutz - Katastrophenschutz
Die Aufgaben des Bundes im Katastrophenschutz werden nach §11 ZSKG durch die Einheiten der Länder wahrgenommen. Der Bund ergänzt durch die Bereitstellung von Ressourcen, Ausrüstung, Personal oder Infrastruktur, um die Maßnahmen der Bundesländer zu ergänzen.
Dazu gehören:
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit dem gemeinsamen Melde- und Lagezentrum
- Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ)
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
- Medizinische Task Force (MTF)
- Analytische Task Force (ATF)
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
- Leitung, 8 Landesverbände, 66 Regionalstellen, 668 Ortsverbände
- ca. 80.000 ehrenamtliche Helfer:innen
- Technische Züge, Fachgruppen, Fachzüge Führung und Kommunikation
Medizinische Task Forces (MTF)
Eine MTF besteht aus fünf Teileinheiten:
- Führungsgruppe
- Dekontaminationszug für Verletzte
- Behandlungsbereitschaft
- Patiententransportgruppe
- Logistikzug
Insgesamt besteht eine MTF aus 126 Einsatzkräften und 24 Fahrzeugen.
Analytische Task Forces (ATF)
- Acht Standorte (nächster Standort Mannheim)
- Spezielle Mess- und Detektionstechnik
- Anforderung über ADD


