Zivilschutz
Zivilschutz bezeichnet den "Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten, sowie lebenswichtiger ziviler Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen, Betrieben und Kulturgut durch nicht-militärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen, sowie die Beseitigung oder Milderung von deren Folgen". (§1 Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz).
Er umfasst vorbereitende, begleitende und nachsorgende Maßnahmen, um Gefahren abzuwehren, deren Folgen zu mindern und die Bevölkerung zu schützen. Ein zentrales Ziel ist die Aufrechterhaltung staatlicher Handlungsfähigkeit, elementarer Versorgungsleistungen und geordneter Kommunikation in außergewöhnlichen Lagen.
Die Aufgaben des Zivilschutzes ergeben sich aus dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Nach dem Grundgesetz (Artikel 73) ist Zivilschutz Aufgabe des Bundes, insbesondere in Verteidigungslagen, während die Länder die allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz organisieren und durchführen.
Der Zivilschutz in Deutschland besteht gemäß ZSKG aus sieben Aufgabenbereichen:
- Selbstschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Warnung der Bevölkerung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Schutzraumbau
- Katastrophenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufenthaltsregelung
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (Öffnet in einem neuen Tab)
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

