Veranstaltungssicherheit
Hier finden Sie alle Informationen und Unterlagen zum Thema Veranstaltungssicherheit.
Veranstaltungssicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen umfasst alle organisatorischen, technischen, planerischen und personellen Maßnahmen, die darauf abzielen, Besuchende, Mitwirkende, Anwohner:innen und Einsatzkräfte vor Gefahren zu schützen.
Dazu gehören insbesondere die Gewährleistung sicherer Veranstaltungsabläufe, die Vermeidung von Unfällen, sanitätsdienstliche Unterstützung, der Schutz vor Bränden und Panik, der Umgang mit Naturgefahren sowie die Sicherstellung geordneter Räumungs- und Rettungsmaßnahen.
Grundlage sind gesetzliche Vorgaben und damit einhergehend behördliche Auflagen, die sich in individuellen Sicherheitskonzepten, orientiert an Art, Größe und Risiko der Veranstaltung, wiederfinden.
Die Brandschutzdienststelle übernimmt hier neben Ordnungsbehörde und Polizei eine zentrale Rolle ein.
Zur ihrer Aufgabe zählen:
- die Prüfung und Bewertung von Sicherheitskonzepten hinsichtlich notwendiger Brandschutzmaßnahmen, geeigneter Flucht- und Rettungswege inkl. der Angriffswege der Feuerwehr im Einsatzfall und der Bewertung von besonderen Gefahren aufgrund des Veranstaltungscharakters
- Berechnung und Benennung der Notwendigkeit und Ausrüstung des Sanitätsdienstes und möglicher Brandsicherheitswachen
- im Ernstfall zusammen mit anderen beteiligten Behörden und dem Veranstaltenden Besetzung des Koordinierungskreises
Veranstaltende, Sicherheitskonzepterstellende, Sicherheitsbehörden der Stadt, Polizei, Brandschutzdienststelle und mögliche weitere Beteiligte erarbeiten im Vorfeld ein umfassendes Konzept verbunden mit dem Ziel, frühzeitig Gefahren zu erkennen, im Einsatzfall schnell einzugreifen und damit alle Menschen in und um die Veranstaltung zu schützen bzw. Schäden für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte auf ein Minimum zu reduzieren und Hilfe zu ermöglichen.
U.a. sind folgende Punkte Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes:
- Beschreibung der Veranstaltung mit Ablauf-/Zeitplan
- Maßstabsgerechter Lageplan der Veranstaltungsfläche
- Anordnung und Breite von Flucht- und Rettungswegen
- Erwartete Besuchendenzahl
- Aufgaben und Standorte des Ordnungsdienstes
- Ausstattung und Standorte des Sanitätsdienstes
- Ansprechpersonen / Aufgaben / Auslösekriterien eines Krisenteams
- Analyse möglicher Risiken und geeignete Vorsorgemaßnahmen
- Räumungskonzepte für verschiedene Szenarien, inkl. Texte für Durchsagen
Unterlagen zum Thema Veranstaltungssicherheit:
- Meldung zur Prüfung der Einrichtung einer Sanitätswache nach §33 LBKGPDF-Datei500,52 kB
- Merkblatt M-06: Kraftfahrzeuge in VersammlungsstättenPDF-Datei346,91 kB
Die Bestimmungen dieses Merkblattes sind zu beachten, sofern Kraftfahrzeuge zu
Ausstellungs-, Präsentations- oder Vorführungszwecken (nachfolgend nur noch
„Ausstellung“ genannt) innerhalb von Versammlungsstätten eingestellt werden sollen.
Die Bestimmungen der Muster-Versammlungsstätten Verordnung (MVStättV) bleiben
von diesem Merkblatt unberührt. - Merkblatt M-13: Standards der sanitätsdienstlichen Vorhaltung in MainzPDF-Datei97,95 kB
Die Bestimmungen dieses Merkblattes sind zu beachten, wenn durch die Brandschutzdienststelle Sanitätsdienste bemessen werden. Ziel ist
es eine möglichst standardisierte Durchführung der Sanitätsdienste im Stadtgebiet Mainz. - Merkblatt M-17: Sicherheit bei Veranstaltungen auf FlächenPDF-Datei990,13 kB
Dieses Merkblatt beinhaltet Anforderungen für Messen, Märkte, Straßenfeste und ähnliche
Veranstaltungen. Bei Einhaltung der aufgeführten Anforderungen kann in der Regel auf eine
Brandsicherheitswache verzichtet werden. - Merkblatt M-18a: Flüssiggasanlagen bei Veranstaltungen (gewerblicher Gebrauch)PDF-Datei135,53 kB
Dieses Merkblattblatt soll dazu dienen, die über die Gerätesicherheit hinausgehenden
Anforderungen darzustellen. Die sicherheitstechnische Überprüfung durch eine „befähigte Person“ (Sachkundiger) beinhaltet die Gerätesicherheit der Flüssiggasanlage. - Merkblatt M-19: Feuerlöscher für Märkte und FestePDF-Datei1,31 MB
Dieses Merkblatt dient zur schnellen Orientierung über die Vorhaltung von tragbaren
Feuerlöschern auf Messen, Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

