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GaFöG in der Schulzeit

Einschulung – Schulzubehör und Bücher auf dem Schultisch
Einschulung – Schulzubehör und Bücher auf dem Schultisch

Ob Ihr Kind eine Halbtags- oder Ganztagsschule besucht – GaFöG gibt es bei beiden Varianten. Sehen Sie hier nach, wie der Rechtsanspruch Ihres Kindes an der Schule Ihres Kindes erfüllt wird.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Umsetzung:

  • Modell 1:


Ganztagsangebote der Schule stehen an erster Stelle, zum Beispiel die Ganztagsschule in Angebotsform (GTSA). Von Montag bis Donnerstag handelt es sich um ein kostenfreies Angebot. Am Freitagnachmittag kann optional eine kostenpflichtige Betreuung bis 16.00 Uhr durch einen Träger der Jugendhilfe oder eine Betreuende Grundschule gebucht werden.

An einer Halbtagsschule kann auch eine Betreuende Grundschule (BGS) den Rechtsanspruch erfüllen. Diese ist ebenfalls kostenpflichtig

Schaubild zum Ganztag (eigene Darstellung)
Schaubild zum Ganztag (eigene Darstellung)
  • Modell 2:


Wenn es keine Ganztagsangebote der Schule gibt, dann wird die Stadt Mainz ein Angebot am Nachmittag machen. Das wird von einem Träger der Jugendhilfe in den Räumen der Schule durchgeführt und ist kostenpflichtig. Die Inanspruchnahme der Ganztagsförderung ist freiwillig, die Teilnahme (nach Anmeldung) jedoch für das Schuljahr verpflichtend. Die Anmeldung gilt für jeweils ein Schuljahr und kann jährlich verlängert werden.

Sie können zwischen zwei Optionen auswählen:

  • Betreuung von Montag bis Donnerstag, jeweils bis 16.00 Uhr
  • Betreuung von Montag bis Freitag, jeweils bis 16.00 Uhr

Für einen besseren Einblick, was an einem Nachmittag bei der Ganztagsförderung eines freien Trägers der Jugendhilfe so ansteht, zeigen wir Ihnen hier ein Beispiel:

  • Nach Unterrichtsende gibt es Mittagessen.
  • Danach ist Zeit die Hausaufgaben zu erledigen.
  • Ab ca. 14:00 Uhr ist Zeit für kulturelle, kreative und sportliche Angebote, freies Spielen und Entspannungsphasen. Hier steht die sozial-emotionale Persönlichkeitsentwicklung der Kinder im Mittelpunkt. Dabei werden die Kinder durch pädagogisches Fachpersonal unterstützt.

Hinweis

Da schulische Angebote Vorrang haben, schauen Sie sich gerne zuerst die Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung auf der Homepage des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz an.

Die Anmeldung für die Schulstandorte, an denen ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Angebot macht, finden Sie über das städtische Online-Portal Kinder-Kompass Mainz

Übersicht der Mainzer Grundschulen nach Schulform ab dem Schuljahr 2026/2027

An Mainzer Grundschulen wird der Rechtsanspruch jeweils unterschiedlich umgesetzt. Das jeweilige Angebot Ihrer Schule finden Sie hier:

Informationen zu den Grundschulbezirken der Landeshauptstadt Mainz finden Sie unter dem folgenden Link:

Kontakt

Sie erreichen das Team GaFöG zentral unter gafoegstadt.mainzde. Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

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