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Untere Abfallbehörde

Die Untere Abfallbehörde der Stadt Mainz ist für den Vollzug abfallrechtlicher Vorschriften zuständig.

Diese Vorschriften beinhalten neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz insbesondere die zum Gesetze erlassenen Verordnungen (beispielsweise Verpackungsgesetz und Altfahrzeugverordnung), landesrechtliche Bestimmungen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz) sowie kommunale Bestimmungen (beispielsweise Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung).

Aufgabenschwerpunkt ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung von Privatpersonen, Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen. Verstöße werden im Rahmen der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren mittels Verhängung von Verwarnungen und Bußgeldern geahndet. Die Vornahme der abfallrechtlichen Verpflichtungen wird zudem ggf. mit abfallrechtlichen Verfügungen durchgesetzt.

Kontakt

Adresse

Abfallrecht, Natur- und Artenschutz

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Straße 4
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

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